Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: apa

Kaum ein Tag vergeht ohne eine Meldung über das Hacktivisten-Kollektiv Anonymous. Kürzlich wurde ein E-Mailverkehr zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und Informanten veröffentlicht.

Am 26. Jänner führten 13 BVT-Beamten eine Hausdurchsuchung in der Wohnung eines Wieners durch. Dem vermeintlichen AnonAustria-Anführer "The_Dude" wurde vorgeworfen, im Internet gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben.

Keine Informationen zu laufenden Ermittlungen

Eine Anfrage des WebStandard nach dem aktuellen Ermittlungsstand ergab die Antwort, dass "zu laufenden Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft keine Informationen gegeben werden können", so Karl-Heinz Grundböck, neuer Sprecher des Innenministeriums. Der Verfassungsschutz würde dann auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Vom BMI-Sprecher wurde auch die Aussage korrigiert, wonach AnonAustria den Mailwechsel zwischen BVT und Informanten "abgefangen" worden sei. "Die E-Mails wurden verändert, das ist etwas anderes als abgefangen", so Grundböck.

Anti-ACTA-Demonstranten

Gegen Teilnehmer der Anti-ACTA-Demonstranten werde nicht vorgegangen, heißt es weiter. Demonstrationen sind ein verfassungsrechtlich zugelassenes Grundrecht. Wenn Teilnehmer (Guy-Fawkes)Masken tragen, würde das keineswegs die Aufmerksamkeit der Polizei erregen, um  Überwachungen von Personen einzuleiten. (red)