Massive Verluste bringt laut AK der Abänderungsantrag auch für jene "Hackler", die zwischen zwischen 55 und 56 Jahre alt sind. Männer, die zwischen 1.1.1947 und 30.6.1948 geboren sind und 45 Beitragsjahre zusammenbringen, sollen nach dem Abänderungsantrag in Zukunft mit 61,5 Jahren in Pension gehen können. Dann aber beträgt ihr Gesamtverlust rund zwölf Prozent, das entspricht etwa eineinhalb Bruttomonatspensionen, berechnet die AK.
Hart betroffen laut AK: "Hackler kurz vor der Pension"
Hart betroffen sind nach den Berechnungen der AK jene Arbeitnehmer, die kurz vor der Pension stehen. Auch jene "Hackler", die nächstes Jahr in Pension gehen, verlieren rund zwölf Prozent Bruttomonatspension: "Die 'Hacklerregelung' schützt nicht vor massiver Pensionskürzung", so die Arbeiterkammer.