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Die Eckdaten der Pensionsreform

grafik: apa
Wien - Seit Mittwoch liegt der lang erwartete Antrag zum Budgetbegleitgesetz und damit auch zur Pensionsreform vor. Überraschungen gibt es kaum.

Die Abfederungen

Die meisten Abfederungen waren ja schon im Rahmen der "Runden Tische" bekannt geworden, allen voran eine zehnprozentige Verlustdeckelung für die Übergangszeit (also für alle über 35-Jährigen). Hinzu kommt, dass die Frühpension nunmehr langsamer abgeschafft wird - um vier Monate pro Jahr (ab Mitte 2004), wonach sie endgültig erst 2017 ausgeläuft - und dass der Steigerungsbetrag in fünf statt drei Schritten von zwei auf 1,78 Prozent gesenkt wird. Dies hat im Endausbau zur Folge, dass man erst nach 45 Beitragsjahren die ASVG-Höchstpension erhält.

Neu

Neu hinzugekommen ist zuletzt, dass die Höchstbeitragsgrundlage um 30 Euro monatlich (von 3.360 auf 3.390) erhöht und der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare von rund 965 auf 1.000 Euro angehoben wird, um Härten bei der Reform für Kleinpensionen abzumindern, wie die Regierung betont. Allerdings wird in der Sozialversicherung auf Anfrage erklärt, dass eine entsprechende Erhöhung ohnehin jährlich erfolgt. Beim Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare sind etwa 70.000 Personen betroffen. Die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage war im Abänderungsantrag noch mit 30 Euro pro Tag angegeben worden, was aber laut Regierungsangaben auf einen Redaktionsfehler zurückzuführen ist. Eine Verbesserung gibt es beim Altersübergangsgeld, das vorübergehend die Frühpension wegen Arbeitslosigkeit ersetzt. Dieses wird 25 Prozent (statt 20) mehr betragen als die Arbeitslosenunterstützung.

Vorteil bei Hacklerregelung

Einen kleinen neuen, wenngleich provisorischen Vorteil gibt es bei der Hacklerregelung. Hier werden die Abschläge (ab 2003 4,2 Prozent) nicht vom Regelpensionsalter sondern vom jeweils gerade gültigen Frühpensionsalter abgezogen. Schwerarbeiter werden künftig mit 55 bzw. 60 in Pension gehen. Die Deckelung der Abschläge liegt bei 15 Prozent. Dabei legt das Sozialministerium eine Liste von Tätigkeiten vor, die erfüllt sein müssen. Dann kann die oder der Betroffene bei 40 bzw. 45 Beitragsjahren in Pension gehen - allerdings nur dann wenn er mindestens die Hälfte der Jahre in einer dieser erschwerten Tätigkeiten verbracht hat. Dies gilt auch für Bauern und Gewerbetreibende. Diese Schwerarbeiterregelung soll spätestens 2007 in Kraft treten.

Ausweitung bei Nachkauf von Ersatzzeiten

Eine Ausweitung gibt es bei der Möglichkeit zum Nachkauf von Ersatzzeiten. Sechs Monate (statt vier) pro Studiensemester und zwölf Monate (statt acht) pro Schuljahr können erworben werden. Neu geschaffen wird eine "Zeitsoldaten-Regelung". Künftig werden bis zu 30 Monate an Präsenzdienstzeiten als Beitragszeiten berücksichtigt werden. Für Frauen ist nun vorgesehen, dass pro Kind drei Jahre vom künftig 40-jährigen Durchrechnungszeitraum (die Ausweitung von den besten 15 Jahren erfolgt bis 2028) abgezogen werden. Dies gilt auch bei Überschneidungen, also sogar bei Mehrlingsgeburten. Die Pensionshöhe wird in 25 Zweijahresschritten auf 150 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes (von derzeit 100) angehoben.

Maximal-Pensionsgrenze wird aufgehoben

Im Dauerrecht aufgehoben wird die Maximal-Pensionsgrenze von 80 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage. Das heißt, bei entsprechender Versicherungsdauer wären auch höhere Pensionen zu lukrieren. Dies tritt allerdings erst voll in Kraft, sobald die 80 Prozent erst nach 45 Jahren erreicht werden, die Senkung des Steigerungsbetrags also vollzogen ist.

Bei der Pensionsanpassung schreitet man in den nächsten beiden Jahren zu neuen Wegen. Statt der Netto-Anpassung soll der Sozialminister die Renten mittels Fixbetrag erhöhen. (APA)