Wien  - Die Bundesgesundheitskommission hat am Freitag einen einstimmigen Beschluss zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gefasst. Der Vertreter der Ärztekammer, Präsident Walter Dorner, hat mitgestimmt. Die Ärztekammer hatte zuletzt heftige Kritik an ELGA geübt und in einem Vorstandsbeschluss den Entwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) abgelehnt.

Die ein Sprecher der Ärztekammer stellte im Anschluss klar, dass Dorner zwar grundsätzlich für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) gestimmt hat, den vorliegenden Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers allerdings abgelehnt.  Eine Systemfestlegung sei in dem einstimmigen Beschluss nicht enthalten gewesen.

Dorner habe in der Sitzung festgehalten, dass die Österreichische Ärztekammer dem derzeitigen ELGA-Entwurf nicht zustimmen könne und darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf Grundrechte und Freiheiten verletze. Auch die Finanzierung sei völlig offen. Die Standesvertretung sieht es als ihr Verdienst, dass laut dem heutigen Beschluss noch Gespräche mit den relevanten Stakeholdern - und damit auch der Ärztekammer - zu führen sind.

Grundsätzliches Bekenntnis

In dem einstimmig gefassten Beschluss bekennt sich die Bundesgesundheitskommission "zur Umsetzung/Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte und zu einem gesicherten Rechtsrahmen als zentrale Vorhaben". Dazu seien "vor Umsetzung weiterführende Gespräche mit allen relevanten Stakeholdern" zu führen, um E-Health-Technologien als Instrument zur Modernisierung des österreichischen Gesundheitswesens zu nutzen, heißt es in dem Beschluss.

Freude bei Stöger

Stöger freute sich in einer Aussendung über das eindeutige Bekenntnis der Systempartner zur elektronischen Gesundheitsakte. Er sieht dies "als Auftrag, in absehbarer Zeit den entsprechenden Gesetzesbeschluss herbeizuführen. Für die Zukunft ist es mir ein Anliegen, die konstruktiven Gespräche mit den Beteiligten weiter zu führen", sagte der Gesundheitsminister.

In der Bundesgesundheitskommission sitzen u.a. Vertretern des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung sowie der Patientenanwaltschaft, der Ärztekammer und der Apothekerkammer. (APA)