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Darabos beim Ministerrat: Künftig muss er persönlich schriftliche Weisungen verfassen. In einer besseren juristischen Qualität als den Bescheid für Entacher.

Foto: AP/Punz

Wien - Wie sollen zwei miteinander zusammenarbeiten, die nicht mehr miteinander können? Am Dienstag, um Punkt 7.30 Uhr trafen Norbert Darabos und Edmund Entacher erstmals wieder aufeinander, nachdem der Verteidigungsminister seinen Generalstabschef abgesetzt und nach dem aufgehobenen Bescheid der Berufungskommission wieder an seinen alten Posten zurückkehren lassen musste.

Entacher geht nicht davon aus, dass sich nun viel ändern wird, auch wenn Darabos künftig mehr schriftlich mit den Beamten verkehren will. Schon bisher hatte der Minister für seine Spitzenbeamten wenig Zeit gefunden und selbst bei offiziellen Auftritten wichtige politische Termine im Burgenland oder einen Besuch von Sportveranstaltungen als Begründung für Absagen herangezogen.

Darabos wiederum versicherte später beim Ministerrat, dass es sich um "ein amikales Gespräch" gehandelt habe. Setzte aber auch hinzu, dass er, Anhänger einer Berufsarmee, den General Entacher, Verfechter der Wehrpflicht, nun ausgerechnet mit jenen Pilotprojekten betraut habe, die vorexerzieren sollen, dass das Bundesheer auch ohne Grundwehrdiener gut auskommen kann. Darabos dazu knapp: "Das hat er akzeptiert."

Weisungen statt Teamwork

Und noch etwas betonte der Minister erneut: Er sei in einer anderen Situation als ein Chef eines Privatunternehmens, müsse gezwungenermaßen auch mit Beamten arbeiten, die nicht seiner Meinung sind und diese daher per Weisung führen.

Kann man so ein Verteidigungsministerium führen, dass mit durchaus sensiblen Sicherheitsagenden befasst ist?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer erklärt, dass Weisungen im ministeriellen Alltag für unterstellte Dienstbehörden durchaus üblich sind, also etwa, dass das Finanzressort für die Finanzämter, das Unterrichtsministerium für Schulen bestimmte Erlässe herausgibt. Für einzelne Mitarbeiter ist diese Vorgangsweise jedoch äußerst ungewöhnlich und könnte erst recht "zu einem problematischen Arbeitsklima führen" .

Nur zuständige Organe

Denn auch mit Weisungen könnten Machtspiele zwischen einem Minister und einem Spitzenbeamten leicht prolongiert werden: "Sämtliche Weisungen müssen dann nämlich sehr präzise und äußerst umfassend gegeben werden, was der Untergebene zu tun hat." Halte sich der Beamte dann in einer schwierigen, vielleicht unvorhersehbaren Situation auf Punkt und Beistrich an den Text der Weisung, könne er den Minister damit erst recht auflaufen lassen. Denn der Vorgesetzte habe ihm ja nicht gesagt, dass bei einem anderen Szenario dies oder jenes zu tun ist.

Dazu kommt noch ein Spezifikum, das sich im Spruch der unabhängigen Kommission findet, die Entachers unrechtmäßige Absetzung juristisch zerpflückt hat: Es wurde nämlich festgestellt, dass ein Beamter Weisungen nur von zuständigen Organen entgegennehmen muss. Das bezieht sich auf die Argumentation des Ministers, dass er das Vertrauen in General Entacher verloren habe, weil dieser Weisungen nicht eingehalten habe.

Offenbar sind einige Weisungen an Entacher nämlich nicht von Darabos, sondern von dessen politisch bestelltem Kabinettschef, dem freigestellten Eisenbahner Stefan Kammerhofer, gekommen. Die Kommission hat festgestellt, dass nur der Minister persönlich weisungsberechtigt ist.

Am ersten Tag als alter neuer Generalstabschef ging Entacher jedenfalls nicht direkt ans Werk. Er zog es vor, dem Bundeskongress der öffentlich Bediensteten einen Besuch abzustatten. (Conrad Seidl, Nina Weißensteiner, DER STANDARD; Printausgabe, 9.11.2011)