Perlentaucher muss SZ und FAZ entschädigen

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Das Oberlandesgericht Erfurt hat den Rechtsstreit des Online-Magazins Perlentaucher mit Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) abgeschlossen. Das Magazin hatte im Jahr 2004 Buchkritiken der beiden Zeitungen zusammengefasst und an Online-Buchhändler verkauft. Das Oberlandesgericht hielt nun laut heise fest, dass einige der Perlentaucher-Kritiken das Urheberrecht der Kläger verletzt haben. Grundsätzlich seien Zusammenfassungen von fremden Originaltexten jedoch zulässig.

Zusammenfassung in eigenen Worten zulässig

Zunächst waren die Klagen der FAZ und SZ vom Landgericht Frankfurt am Main und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch auf eine neuerliche Prüfung des Falls und leitete ihn an das Oberlandesgericht weiter. Generell sei eine Bearbeitung und Zusammenfassung eines fremden Originaltextes mit eigenen Worten jedoch zulässig, fasst heise zusammen.

Entschädigungen

Das Oberlandesgericht hatte nun 20 Texte von Perlentaucher überprüft. In einigen Zusammenfassungen sei es demnach tatsächlich zu Urheberrechtsverletzungen gekommen. Konkret sei das bei neun von zehn FAZ-Artikeln und vier von zehn SZ-Artikeln der Fall gewesen. Das Gericht habe entschieden, dass das Magazin die Zeitungen entschädigen und ihnen Auskunft über die Einnahmen durch die Zusammenfassungen geben muss. Die rechtliche Zulässigkeit bei einer Übernahme von Auszügen aus fremden Texten könne dabei immer nur im Einzelfall überprüft werden, so das Berufungsgericht. (red)