Der seit Jahren andauernde Streit um die Verwertung von Kurzkritiken auf Perlentaucher.de geht in die nächste Runde. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatten das Internetportal geklagt, da es Zusammenfassungen von Kritiken der Zeitungen an Online-Buchhändler verkauft hatte. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von 2007, dass es sich dabei um keine Urheberrechtsverletzung handle, wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, berichtet heise.
Keine Verletzung bei Zusammenfassungen
Perlentaucher.de hatte Kritiken der beiden Zeitungen zusammengefasst und an Amazon.de und Buecher.de weiterverkauft. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht hatten vor drei Jahren entschieden, dass dadurch die Rechte der Zeitungen nicht verletzt würden, da das Urheberrecht auf Formulierungen, nicht aber auf inhaltliche Aussagen angewendet werden könne. Die Unterlassungsklage der Zeitungen wurde abgewiesen.
Neuerliche Prüfung
Diese Meinung vertritt auch der BGH. Allerdings seien nicht nicht die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt und nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt worden, heißt es nun seitens des BGH. Nun soll erneut geprüft werden, inwieweit bei den Zusammenfassungen Originalformulierungen aus den Buchkritiken der FAZ und SZ übernommen wurden. Die Zusammenfassungen müssten von Fall zu Fall geprüft werden, weshalb die Beurteilung zu den verschiedenen Abstracts unterschiedlich ausfallen könnte. Der Fall muss nun nochmal vor dem OLG verhandelt werden. (red)