Brüssel - Im EU-Parlament ist am Freitag der Antrag der Staatsanwaltschaft Wien auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Europaabgeordneten Hans-Peter Martin eingetroffen. Dies wurde in EU-Kreisen bestätigt. Weitere Ermittlungen in Österreich gegen Martin können nur durchgeführt werden, wenn die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wird.

Zuständig dafür ist der Rechtsausschuss des Europaparlaments unter Führung des CDU-Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne, der die Causa nicht öffentlich behandeln wird. Immunitätsangelegenheiten finden als eine von wenigen Materien üblicherweise hinter verschlossenen Türen statt. Offiziell ist die nächste Sitzung des Immunitätsausschusses aber erst am 23. Mai anberaumt. Der Ausschuss müsste den Fall aufnehmen und auch Martin Gelegenheit zur Sachverhaltsdarstellung geben. Der Rechtsausschuss gibt dann eine Empfehlung ab, über die das Plenum des EU-Parlaments abstimmt. Geht man vom Fristenlauf aus, dürfte eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität Martins frühestens in der Juni-Sitzung des EU-Parlaments erfolgen. (APA)