Wien - "Ich kann meine Leute kaum mehr ruhig halten. Die fragen ständig, wann wir endlich streiken." - Wilhelm Haberzettl, Chef der Eisenbahnergewerkschaft, kann den Zorn seiner ÖBBler über die Pensionspläne der Regierung gar nicht druckreif wiedergeben: Ist doch die kleinste von der Pensionsreform betroffene Gruppe die streikbereiteste.

Rund 45.000 aktive Eisenbahnerbeamte gibt es, und mit 45.300 fast ebenso viele Pensionisten. Beide sind ein "Auslaufmodell": Seit der Ausgliederung der ÖBB im Jahr 1995 wird man bei der Bahn nicht mehr im Eisenbahnermodell, sondern als "normaler" ASVG- Versicherter angestellt. "Spätestens im Jahr 2030", rechnet Haberzettl vor, "geht der letzte Eisenbahner in Eisenbahnerpension." Schon derzeit ist ein Zehntel der Beschäftigten im ASVG-System.

Dennoch hielt es die Regierung Klima/Schüssel im Jahr 1997 für nötig, die aussterbenden "alten" Eisenbahner in die damalige große Pensionsreform mit einzubeziehen. Seit damals gibt es unter anderem auch bei Eisenbahnern einen Durchrechnungszeitraum - vor allem aber viel höhere Pensionsbeiträge: Aktive Eisenbahner zahlen 15,3, pensionierte Eisenbahner 4,8 Prozent an Pensionsbeiträgen - insgesamt, rechnet Haberzettl, um über 40 Prozent mehr als ASVG-Versicherte.

"Salopp gesagt haben wir damals für Eisenbahner im alten Dienstrecht das niedrigere Pensionsalter mit viel höheren Pensionsbeiträgen erkauft. Wenn ich gewusst hätte, dass die Abmachungen von 1997 nicht halten, hätte ich mich aber damals nie darauf eingelassen", wütet Haberzettl.

Denn mit den jetzigen Pensionsplänen sollen zwar die höheren Beiträge beibehalten werden, für pensionierte ÖBBler sogar auf 5,8 Prozent steigen - aber auch das Pensionsalter von 54,5 auf mindestens 57,5 Jahre klettern. Wobei absurderweise manche ÖBBler nach der Pensionsreform früher als bisher in Pension gehen könnten - laut Haberzettl die 11.000, die vor der Bahn anderswo gearbeitet haben und erst mit der geplanten Pensionsreform auch Vordienstzeiten angerechnet bekommen (bisher zählten nur ÖBB-Jahre). Die für die Höchstpension notwendigen 83 Prozent der Bemessungsgrundlage sollen die 45.000 Eisenbahner im alten Dienstrecht nach den Pensionsplänen allerdings erst nach 45 Arbeitsjahren oder frühestens im Alter von 63 erreichen.

Das ist eine Kombination, die Haberzettl nicht akzeptieren will: "Mehr Beiträge zahlen, weniger Pension bekommen und länger arbeiten - alle Nachteile auf einmal, das kann nicht sein."(Eva Linsinger/DER STANDARD, Printausgabe, 16.4.2003)