Wien - Der Rechnungshof (RH)regt an, dass der Nationalrat die gesetzlichen Bestimmungen über das Pflegegeld rasch ändert, sprich: vereinheitlicht. Das Grundproblem: "Es existiert keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit. Mit der Gewährung des Pflegegeldes ist nicht sichergestellt, dass die notwendigen Pflegeleistungen angeboten werden, leistbar sind bzw. auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden."

Die Detailprobleme verschärfen die Situation noch: Mehr als 280 Stellen sind für die Verwaltung von Pflegegeld zuständig, es gibt große Unterschiede bei der Vollziehung und die Anspruchsberechtigten müssen im Extremfall 137 Tage auf die Zuerkennung des Pflegegeldes warten - in Wien warten 70 Prozent mehr als drei Monate.

Der RH fordert auch, dass die Gutachten zur Einstufung des Pflegegeldanspruchs nicht von den behandelnden Ärzten erstellt werden dürften. Derzeit sind die Gutachten uneinheitlich und zum Teil mangelhaft, kritisiert der RH.

Das Sozialministerium antwortete auf die Kritik, dass es eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 60 Tagen anstrebt. Dieses Ziel verfolgt auch Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger: "Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Gutachten in Pflegegeldverfahren und eine kürzere Verfahrensdauer dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es muss auch klare Regelungen dazu geben, welche Ärzte in Pflegegeldverfahren begutachten dürfen; die Pflegegeldeinstufung sollte vorwiegend von diplomierten Pflegekräften durchgeführt werden. Diese können den Pflegebedarf aufgrund ihrer Ausbildung besser einschätzen als Ärzte, die ausschließlich die medizinischen Bereiche überprüfen sollten" , fordert Öllinger.

Öllinger unterstützt das Ziel des Sozialministeriums, ein One-Stop-Prinzip einzuführen, sodass künftig nur mehr eine Stelle für Pension und das Pflegegeld zuständig ist. (Conrad Seidl, DER STANDARD, Printausgabe, 26.2.2010)