Wien - Von sechs Wochen Maximaldauer der Internierung von Asylwerbern im Erstaufnahmezentrum ist im Fekter'schen Gesetzesentwurf nichts zu finden. Vielmehr ist in dem Papier, das am Montag dem Koalitionspartner SPÖ ausgehändigt worden ist und dem Standard vorliegt, lapidar von einer "Aufenthaltsverpflichtung für die Dauer des Zulassungsverfahrens" die Rede - die für alle Asylwerber gelten soll, deren Antrag laut Dublin-Verordnung wahrscheinlich in einem anderen EU-Staat bearbeitet wird.

Das Zulassungsverfahren - jene Phase nach dem Asylantrag, an dessen Ende die Entscheidung steht, ob Österreich das Verfahren führt oder nicht - dauere "meist wenige Tage, aber in rund zehn Prozent der Fälle mehrere Monate, in Einzelfällen über ein Jahr", sagt dazu der Anwalt und Asylrechtsexperte Georg Bürstmayr. Zehn Prozent jener - im Jahr 2009 - 5506 eingeleiteten Dublin-Konsultationsverfahren wären über 500 Menschen pro Jahr, die für länger ihrer Freiheit beraubt würden. "Rund 10.000 Fälle von Einsperrung jährlich", so Bürstmayr, würde also die Anwesenheitspflicht aller Neo-Asylwerber für fünf bis acht Tage bringen.

"Kürzer oder länger"

"Die Sechswochen-Höchstgrenze ist in dem Entwurf bewusst nicht enthalten. Ob diese Höchstgrenze kürzer oder länger sein soll, muss Gegenstand von Beratungen auf Expertenebene und mit der SPÖ sein. Der Entwurf soll verfassungskonform sein", heißt es dazu aus dem Büro Innenministerin Maria Fekters (ÖVP). Der Sechswochen-Vorschlag komme Fekter "am Tragbarsten vor".

Wie im Vorfeld berichtet, sieht der Gesetzesentwurf Asylwerberanwesenheitspflichten in "Phase eins" (alle neu hinzukommenden Flüchtlinge) und in "Phase zwei" (Flüchtlinge unter Dublin-Verdacht) vor. In "Phase eins" sollen Betroffene mit Gewalt am Verlassen der Erstaufnahmestelle gehindert werden, in "Phase zwei" droht ihnen dann Schubhaft.

Wie die Einsperrung einer größeren Zahl von Menschen in den Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham organisatorisch bewältigt werden soll - und wie viel das kosten würde - wurde laut Wortmeldungen aus dem Ministerium noch "überhaupt nicht angedacht". "Wir befinden uns erst in der Phase der legistischen Vorbereitung. Der Zeitrahmen bis zur Anwendung ist noch nicht klar", sagte Fekters Sprecher Gregor Schütze. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 10.2.2010)