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Hans Niessl (SP) hatte im Dezember den Baubescheid aufheben lassen. Er begründete die Weisung mit einem Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan

Foto: APA/Andreas Pesenlehner

Wien - Das Innenministerium hat am Dienstag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde gegen die Aufhebung des Baubescheids für das geplante Asylerstaufnahmezentrum in Eberau im Burgenland eingebracht. Am Mittwoch ist die Frist für die Einbringung einer solche Beschwerde abgelaufen.

"Wir gehen davon aus, dass die Beschwerden erfolgreich sein werden", sagt Gregor Schütze, Sprecher von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP). Nicht so sicher ist sich Verfassungsrechtler Heinz Mayer. "Nach allem, was ich über den Fall weiß, gehe ich davon aus, dass die Aufhebung des Baubescheids in Ordnung war", sagt er. Der Landeshauptmann des Burgenlandes, Hans Niessl (SP) hatte im Dezember den Baubescheid aufheben lassen. Er begründete die Weisung mit einem Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan.

Entscheidung noch in diesem Jahr

Schütze hofft auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr. Sicher ist das nicht: Wegen zahlreicher anhängender Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs könnte sich die Entscheidung des VfGH verzögern.

Wann der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird, ist unklar. "Normalerweise warten wir ab, bis der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung fällt, bevor wir uns mit einem Fall befassen", sagt Heinz Kail, Pressesprecher des VwGH. Gibt der VfGH der Beschwerde statt, gibt es für den VwGH nichts mehr zu prüfen. Lehnt der VfGH ab, wird der VwGH aktiv.

Im März findet in den Bezirken um Eberau eine Volksbefragung über das Zentrum statt. Die SPÖ verlangt, dass das Ergebnis bindend ist. Er wolle nichts dazu sagen, sondern erst das Ergebnis abwarten, sagt Schütze. (tob, DER STANDARD Printausgabe 4.2.2010)