Wien - Im Bund werden von 90 Sektionen nur zwölf von Frauen geleitet, das sind 13 Prozent. "An der wirklichen Führungsspitze sind Frauen dünn gesät", erklärte Anita Pleyer, stellvertretende Leiterin der Bundesgleichbehandlungskommission, gegenüber der APA. Der Frauenanteil in leitenden Funktionen im öffentlichen Dienst soll weiterhin erhöht werden. Erst Anfang Dezember beschloss der Nationalrat die Ausweitung der Frauenförderung im Bund.

Bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst und bei der Besetzung von Führungspositionen müssen bei gleicher Qualifikation Frauen männlichen Bewerbern so lange vorgezogen werden, bis eine Frauenquote von zumindest 45 Prozent (bisher 40 Prozent) erreicht ist. Dies ist eine der Maßnahmen, die zur Bewusstseinsbildung beitragen, zeigte sich Pleyer überzeugt. Auch dass etwa in Stellenanzeigen einzelne detaillierte Kriterien für die Auswahl angeführt werden müssen oder dass in Jobannoncen dezidiert Frauen zur Bewerbung aufgerufen werden, begrüßt sie.

Frauenquote solle Frauenanteil erhöhen

Ob und wie die Quote wirkt, kann indes nicht belegt werden: Wie oft eine Frau bei gleicher Qualifikation einem Mann bei der Besetzung vorgezogen wurde, ist nämlich in keiner Statistik erfasst. Ob die Bewerberin nun aufgrund der Quote, aufgrund ihrer besseren Eignung oder etwa weil sich kein Mann für die Stelle beworben hat, zum Zug kommt, lasse sich laut Pleyer nicht nachvollziehen.

Fühlen sich Frauen bei der Postenbesetzung benachteiligt, haben sie die Möglichkeit, sich an die Bundesgleichbehandlungskommission zu wenden. Seit Einrichtung dieser Institution 1993 wurden 58 Beschwerdefälle eingebracht. In diesem Jahr wurde in fünf Fällen verhandelt und entschieden. "Die Zahl der Beschwerdefälle ist leicht rückläufig, weil sich eine gewisse Sensibilisierung durchsetzt und sich das Bewusstsein durchsetzt, dass Männer und Frauen gleich zu behandeln sind und objektive Maßstäbe angelegt werden. Ich glaube, das die Maßnahmen der Bundesregierung wie Frauenförderungspläne oder Zielvorgaben langsam Früchte zeigen", so Pleyer.

Gleichbehandlungskommission: Diskriminierung in 80 Prozent der Fälle

Die Gleichbehandlungskommission stelle in 80 Prozent der Fälle fest, dass eine tatsächliche Diskriminierung vorliegt und entscheidet folglich zugunsten der Antragstellerin. Ein "typischer" Bereich, wo häufig Beschwerdefälle auftreten, ist laut Pleyer der Schulbereich: "Zwar gibt es unter den Lehrern einen hohen Frauenanteil, aber in Leitungsfunktionen sind sie massiv unterrepräsentiert. Im AHS-Bereich werden Frauen bei gleicher Eignung oft übergangen." Einen möglichen Grund hierfür ortet sie in der Zusammensetzung der Kommissionen, welche die Bewerber bewerten. Die Landesschulräte, die dabei ein gewichtiges Wort mitreden, seien noch männerdominiert.

Laut Angaben des Frauenministeriums ist der Anteil der Frauen in der obersten Besoldungsgruppe - also bei Sektionschefs, Gruppenleitern und Leitern großer Dienststellen - in den vergangenen zweieinhalb Jahren von 15,8 auf 20,6 Prozent gestiegen. In der zweiten Führungsebene - der Gruppe der Abteilungsleiter, Referatsleiter und Leiter größerer Dienststellen - stieg der Frauenanteil von 29,8 auf 31,9 Prozent an.

Im Personalplan sind als "Gender-Aspekt" die Zielsetzungen der einzelnen Ressorts für den Frauenanteil in den höchsten leitenden Funktionen bis 2013 enthalten. So beläuft sich der Frauenanteil in der höchsten Besoldungsgruppe im Bundeskanzleramt (16 Personen) derzeit auf ein Viertel und soll bis zum Jahr 2013 auf ein Drittel steigen. Im Innenressort sieht es anders aus. Hier befindet sich unter den 20 Personen in der obersten Führungsebene nur eine Frau (fünf Prozent), der Anteil soll in den nächsten Jahren auf acht Prozent gehoben werden. (APA)