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Foto: REUTERS/Leonhard Foeger

Wien - Auch die Beamten sollen von der Pensionsreform nicht verschont bleiben. Wie der Begutachtungsentwurf vorsieht, soll auch für die Staatsdiener wie im ASVG eine lebenslange, nämlich 40-jährige Durchrechnung eingeführt, die dann 2030 voll wirksam sein soll.

Auch die Abschaffung der Frühpension soll die Beamten betreffen. Mit bestimmten Ausnahmen und Übergangsfristen, so soll es auch bei Beamten eine "Hacklerregelung" geben - soll in Zukunft auch im Öffentlichen Dienst das tatsächliche Pensionsalter bei 65 Jahren liegen. Weiters sollen die Abschläge bei früherem Pensionsantritt auf 4,2 Prozent pro Jahr erhöht werden. Und wie bei den ASVG-Versicherten werden die Staatsdiener die Maximalpension künftig erst mit 45 Versicherungsjahren statt wie bisher mit 40 Jahren bekommen.

Widerstand aus ÖVP-Reihen

Die ÖVP-dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sieht durch die Pensionspläne den Vertrauensschutz gefährdet. Der GÖD-Vorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer (V), verlangte am Dienstag, dass die Sozialpartner bei der Erstellung einer "großen Pensionsreform" einbezogen werden. Gleichzeitig betonte der Chef der christdemokratischen Gewerkschafter in einer Aussendung, von zentraler Bedeutung sei "der Vertrauensschutz, der unvermittelte oder unverhältnismäßige Maßnahmen ausschließt". Nötig für ihn ist auch eine Aufrechterhaltung besonderer Regelungen für Versicherte mit langer Beitragszahlung, Nachtschicht- und Schwerarbeiter sowie andere "besondere Berufsgruppen".

Neugebauer, will als ÖVP-Abgeordneter trotz der knappen Mehrheit von Schwarz-Blau nicht jedes Gesetz akzeptieren. Als Beispiel nannte er in der Freitag-Ausgabe des "Kurier" den geplanten Personalabbau. Wenn der dazu führe, dass "Leute arbeitslos werden. Da gibt es für mich keinen Klubzwang. Ich werde kein Problem damit haben, ab und zu dagegen zu stimmen".

"Sonderopfer sind ausgeschlossen", sagt Neugebauer zur geplante Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages bei den Beamten, so es in den anderen Systemen "keine gleichwertigen Schritte gibt. Sonst wäre das reines Abcashen".

ÖAAB und Katholische Frauenbewegung fordern Nachbesserungen

ÖAAB und die Katholische Frauenbewegung forderten am Mittwoch Nachbesserungen bei der Pensionsreform. ÖAAB-Chef Werner Fasslabend hält die im Begutachtungsentwurf enthaltenen Übergangsregelungen für "noch dürr". Die katholischen Frauen wiederum kritisieren, dass Kindererziehung offensichtlich weniger wert sei als der Militärdienst. Sie fordern daher die Anhebung der Bemessungsgrundlage für pensionsbegründende Kindererziehungszeiten.

Fasslabend stellte aber klar: Für den ÖAAB sei der Entwurf noch kein "Endpunkt". Die Begutachtungsfrist werde eine Zeit intensiver Verhandlungen mit dem Sozialminister über die Neugestaltung des Pensionssystems sein. Dabei müsse man den Entwurf Zeile für Zeile überarbeiten. "Die Forderungen des ÖAAB haben nichts an Aktualität verloren. Wir werden insbesondere die Grundsätze des Vertrauensschutzes mit der langfristigen Harmonisierung der Pensionssysteme betonen, so Fasslabend in einer Aussendung. (red/APA)