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Gerhard Dörfler, Landeshauptmann von Kärnten löst beim Verfassungsgerichtshofes Befremden aus

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Klagenfurt - Gerhard Dörfler, Landeshauptmann von Kärnten (BZÖ), geht mit höchstgerichtlichen Entscheidungen recht anlassbezogen um. Die Abschiebung tschetschenischer Asylwerber aus Klagenfurt nach Traiskirchen im Jänner 2008 sei rechtlich voll in Ordnung gewesen, widersprach er vor zwei Wochen einem Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).

Unter Zwang außer Landes gebracht

Die Verfassungsrichter hatten - wie der Standard berichtete - beschieden, dass eine Reihe betroffener Tschetschenen unter Polizeibeobachtung und daher unter Zwang in den Bus hatten einsteigen müssen, der sie außer Landes brachte. Das habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ganz anders eingeschätzt und damit die "vorbildhafte Asylpolitik von Kärnten bestätigt", sagte Dörfler. Damit löst er beim Sprecher des VwGH, Heinz Kail, Befremden aus. Den von Dörfler herangezogenen VwGH-Entscheidungen sei eine andere Frage als dem VfGH zugrunde gelegen: "ob den abgeschobenen Tschetschenen die Grundversorgung des Landes - Unterkunft und Unterhalt - willkürlich entzogen worden sind".

Dies, nichts anderes, sei vom zuständigen VwGH-Senat mit Nein beantwortet worden: "Weil Kärnten den Tschetschenen keinen rechtlich bekämpfbaren Bescheid ausgestellt hat. Ob Polizei beim Abtransport zugegen war oder nicht, war für uns ohne Relevanz."

Amtsmissbrauchsanzeige

Die rüde Außerlandesbringung der Tschetschenen hatte Anfang 2008 auch eine Amtsmissbrauchsanzeige des Klagenfurter Anwalts Farhad Paya gegen Kärntens Flüchtlingsbeauftragten Gernot Steiner zur Folge. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt darüber steht seit eindreiviertel Jahren aus. An der Sache werde jedoch gearbeitet, meinte dazu am Mittwoch Staatsanwaltschaftssprecher Helmut Jamnik: "Gerade eben läuft eine diesbezügliche Vernehmung."

Anwalt auf Saualm von Security durchsucht

In Sachen Saualm wiederum, wo das Land Kärnten angeblich straffällig gewordene Asylwerber untergebracht hat, könnte bald ebenfalls der VfGH am Wort sein. Bei einem "Ortsaugenschein" vor einem Monat sei er den dort eingesetzten Securityleuten in die Quere gekommen, schildert Anwalt Paya: "Sie wollten meinen Ausweis sehen und mich vor dem Betreten des Gebäudes durchsuchen." Aufgaben, die laut Paya nur der Polizei zukommen. Der Anwalt hat deshalb vorerst beim Unabhängigen Verwaltungssenat Beschwerde eingelegt.(Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe 20.8.2009)