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Bag-in-Box, hier vom kalifornischen Produzenten Delicato, gilt als moderne, ausgereifte Verpackung für guten Wein. Tetrapak wird vor allem für einfachste Tropfen eingesetzt.

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Die neue EU-Weinmarktordnung bringt Änderungen im Bezeichnungsrecht, das österreichische Weingesetz zieht mit. Die Idee dahinter: Vermarktung zu erleichtern und Wettbewerbschancen mit Drittländern auszugleichen.

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Wien - "Das neue Gesetz, derzeit in Begutachtung, entspricht unseren Wünschen und ist die österreichische Interpretation der EU-Weinmarktordnung, stellt Weinbaupräsident Josef Pleil fest. "Ziel war, unser dreistufiges Qualitätsmodell zu erhalten, wie es bisher 'gelernt' wurde." Die EU unterscheidet in Weine ohne Herkunft und mit Herkunft, wobei hier zwischen "geschütztem Ursprung" und "geschützter geografischer Angabe" unterschieden wird.

Tafelwein als Begriff auf Weinetiketten wird der Konsument ab dem Jahrgang 2009 also vergeblich suchen. Tafelwein, der für einfachste Weine ohne jegliche Reglementierung (z. B. Hektarhöchstertrag) oder Kontrolle (z. B. Prüfnummer) steht, wird laut EU zu "Wein", darf aber im Gegensatz zu früher Jahrgang und Rebsorte am Etikett tragen. Weine mit Jahrgang und Sorte verkaufen sich grundsätzlich leichter, da Weintrinker damit Qualität assoziieren.

Für die österreichische Weinwirtschaft wären die neuen EU-Regeln ein Schlag in die Kniekehle, da ihre Vermarktungsstrategie auf Qualitätswein aufbaut. Ausweg war, die EU-Bestimmungen durch ein neues österreichisches Weingesetz zu verschärfen, das ab dem Weinjahrgang 2009 schlagend wird. Die "österreichische Interpretation der EU-Weinmarktordnung", so Pleil, sieht demnach vor, sowohl "Landweine" eines bestimmten Landweingebietes (z. B. Steirerland) wie auch ihnen gleichgestellte Sortenweine "aus Österreich" zu füllen. Beide werden wie bisher auch stichprobenartig auf Zuckermindestgradation und Hektarhöchstertrag kontrolliert. Die Ertragsbeschränkung ist wichtig für den Sortencharakter und gilt bei höherer Zuckermindestgradation auch für Qualitätswein. Dieser hat als höchste Stufe zusätzlich einen sensorischen und labortechnischen Test staatlicher Prüfstellen positiv zu bestehen.

Mit dem neuen Weingesetz wird auch erlaubt, Qualitätswein "in anderen Verpackungen als Glasflaschen" wie eben Tetrapak oder Bag-in-Box zu füllen. In Österreich war das Bag-in-Box-System seit dem Weinskandal verboten, in anderen EU-Ländern ist es üblich, was Österreich im Export benachteiligt. Bag-in-Box-Weine sind vor allem in skandinavischen Ländern ein Exportschlager, wo fast 60 Prozent allen umgesetzten Weines in diesem Behältnis verkauft werden. Diese Länder gelten trotz aller strengen Alkoholgesetze als Hoffnungsmärkte für alle weinproduzierenden Länder, so auch für Österreich. (Luzia Schrampf, DER STANDARD, Printausgabe, 4.8.2009)