Informationen über den Privat- und Intimbereich von Menschen unterliegen in Österreich unter gewissen Voraussetzungen einem Veröffentlichungsverbot. Das Mediengesetz schützt den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich: Wird in einem Medium dieser auf eine Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, den oder die Betroffene in der Öffentlichkeit bloßzustellen, kann der Medieninhaber für die erlittene Kränkung geklagt und gerichtlich belangt werden.

Entschädigung von maximal 20.000 Euro

Stellen die Strafgerichte einen Verstoß gegen das Mediengesetz fest, steht dem Kläger dafür eine Entschädigung von maximal 20.000 Euro zu, wobei Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichung in Betracht zu ziehen sind. Insbesondere ist auf die Verbreitung des Mediums Bedacht zu nehmen. Auch die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medieninhabers haben die Gerichte zu berücksichtigen.

Die bisher höchsten Entschädigungen wurden im "Fall Christian" bezahlt. Im Zuge eines Sorgerechtsstreits hatten Gerichtsvollzieher einen damals Achtjährigen vor laufenden Kameras mit Gewalt in ein Auto verfrachten und zu seiner Mutter bringen wollen. Sowie für Berichte über die sogenannten "Schattenkinder" vom Pöstlingberg - drei Mädchen waren von ihrer Mutter über Jahre weggesperrt und vernachlässigt worden. "Die Gerichte haben sich in diesen beiden Fällen ziemlich an die Höchstgrenze herangetastet", erinnerte sich der Wiener Anwalt und Medienrechtsexperte Gerald Ganzger.

In erster Instanz ist bisher einmal die gesetzlich vorgesehene Höchstsumme zugesprochen worden. Betroffen waren der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Ehefrau Fiona Swarovski. Die deutsche "Bild"-Zeitung" hatte unter der Schlagzeile "Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister" ein Foto veröffentlicht, mit dem suggeriert werden sollte, das Paar sei in einem äußerst intimen Moment abgelichtet worden. In zweiter Instanz wurde der Entschädigungsbetrag von jeweils 20.000 Euro für Grasser und Swarovski jedoch deutlich reduziert. Begründung: Die "Bild"-Zeitung ist in Österreich kein Massenblatt. Im Hinblick auf die geringe Verbreitung erachtete das Oberlandesgericht Wien letztlich eine Entschädigung von je 5.000 Euro für angemessen. (APA)