Vier Jahre hat es von der Theorie in die Praxis gedauert. Die im Jahr 2004 von ÖVP und FPÖ beschlossene Reform der Strafprozessordnung trat am 1. Jänner 2008 in Kraft. Begrüßt wurde sie ursprünglich von allen Beteiligten: löste die "StPO neu" doch eigentlich eine Ordnung ab, die noch aus der Monarchie stammte.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Neue Macht: Die Aufteilung, wer vor dem eigentlichen Prozess die Ermittlungen leitet, wurde völlig umgekrempelt. Anstelle des Untersuchungsrichters ist nun der Staatsanwalt "Herr des Verfahrens" und gibt der Kriminalpolizei die Ermittlungsaufträge. Besondere Grundrechtseingriffe müssen aber nach wie vor von einem Haft- und Rechtsschutzrichter genehmigt werden.
  • Neue Rechte: Völlig neu sind auch die Rechte der Beschuldigten und der Opfer geregelt. Erstere können beispielsweise schon bei der ersten Vernehmung durch die Polizei einen Anwalt verlangen. Die Geschädigten wiederum werden stärker über Verfahrensschritte informiert und können beantragen, dass der Staatsanwalt weiter ermitteln soll, wenn dieser ein Verfahren einstellt. (moe/DER STANDARD, Printausgabe, 6.8.2008)