Wie der STANDARD berichtete, hatte ein Nachbar des an Muskeldystrophie erkrankten Galeriebesitzers verlangt, dass der Lift mit ausklappbarer Plattform verschwinden müsse und eine Klage wegen Besitzstörung eingebracht. Grund: Er habe niemals seine Zustimmung gegeben, der Lift sei in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingebaut worden, argumentierte der Nachbar, Rechtsanwalt von Beruf. Was Herrn G. überraschte, weil bei einer früheren Hauseigentümerversammlung kein Einwand gekommen sei und er sich auf die mündliche Zusage verlassen hatte.
Auf Vergleich geeinigt
Richterin Thumb stand vor der schwierigen Situation, dass der Einwand des Rechtsanwaltes wohl rechtens war, aber ein positives Genehmigungsverfahren zu erwarten ist. Was im Klartext heißt, dass der Lift zuerst abmontiert und später wieder eingebaut worden wäre. Um diesen Schildbürgerstreich zu verhindern, unternahm die Richterin vergangenen Freitag einen letzten Versuch: "Was machen wir?" Herausgekommen ist folgender Vergleich: Herr G. zahlt die bisherigen Prozesskosten von rund 1270 Euro, dafür verzichtet der Rechtsanwalt auf "exekutive Schritte für die Entfernung des Liftes", wenn die Genehmigung durchgeht. Für den maßgefertigten Treppenlift hat Herr G. übrigens 12.000 Euro hingeblättert.