Auf juristischer Ebene kämpfte Rechtsanwalt und Zogaj-Vertreter Helmut Blum unterdessen um ein Stück Papier: "Ich will die Ablehnung des humanitären Aufenthalts für Arigona Zogaj durch Innenminister Günther Platter schriftlich haben", sagt er im Standard-Gespräch - und kündigt einen entsprechenden Antrag an.
Gelinge es ihm, einen solchen Negativbescheid zu erhalten, werde er "gegen das Nein des Ministers berufen" - um zu überprüfen, ob sich Platter bei seiner Entscheidung gegen Arigona Zogajs Aufenthalt in Österreich an den "Bleiberechts-Kriterienkatalog des Verfassungsgerichtshofs" gehalten hat.
Besagter Katalog wurde vom Höchstgericht Ende Oktober 2007 veröffentlicht und, wie berichtet, "mit sofortiger Wirkung" in Kraft gesetzt. Er verpflichtet alle Behörden und Stellen, die über den Verbleib eines Fremden entscheiden, dessen Integrationsgrad anhand von Kriterien wie Unbescholtenheit, Job, Schulbesuch und bestehende Bindungen in Österreich zu überprüfen. Richtschnur dabei ist die Achtung des Familienlebens nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention.
Im Lichte dieser Kriterien spreche viel dafür, "dass die Entscheidung für Arigona Zogajs Verbleib hätte ausfallen sollen", sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer im Standard-Gespräch. Doch der Minister müsse, laut Niederlassungsgesetz, keinen Aufschluss über seine Entscheidungsgrundlagen geben.
Es sei denn, man "zwinge" ihn dazu - per Berufung gegen sein Nein im "Fall Arigona" bis hin zum VfGH. "Doch das", so Mayer, "ist juristisch kompliziert und wird länger dauern".