Mayer: Völlige Ermessensfreiheit des Ministers beim humanitären Aufenthalt verfassungswidrig
Redaktion
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Wien - Innenminister Günther Platter könnte das
humanitäre Aufenthaltsrecht für die Familie Zogaj ohne weiteres
gewähren. Darauf hat am Wochenende der Verfassungsrechtler Heinz
Mayer verwiesen. Die Erklärung von Kanzler Alfred Gusenbauer,
wonach Platter "rechtskonform" gehandelt hat, greift aus seiner Sicht
daher zu kurz. "Richtig ist, dass Platter rechtlich korrekt handelt,
er könnte aber genauso gut humanitären Aufenthalt gewähren", betont
Mayer.
Verfassungswidrig
Außerdem glaubt Mayer nicht, dass die derzeitige Praxis beim
humanitären Aufenthaltsrecht - es wurde allein heuer fast 400 mal
gewährt - einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten
könnte. "Die Bestimmung halte ich für verfassungswidrig, weil sie dem
Minister völlig freies Ermessen gibt", sagt Mayer. "Das ist eine Art
Gnadenrecht", kritisiert der Verfassungsrechtler - und ein solches
widerspreche dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Beschwerde
Der Anwalt der Familie Zogaj hat bereits eine Beschwerde gegen die
Ablehnung des humanitären Aufenthaltsrechts angekündigt. Für Mayer
könnte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof daher unter bestimmten
Voraussetzungen erfolgreich sein. "Der Verfassungsgerichtshof könnte
zur Auffassung gelangen, dass humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt
werden müsste, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind", betont Mayer. (APA)
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