Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Richtig ist, dass Platter rechtlich korrekt handelt, er könnte aber genauso gut humanitären Aufenthalt gewähren."

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Wien - Innenminister Günther Platter könnte das humanitäre Aufenthaltsrecht für die Familie Zogaj ohne weiteres gewähren. Darauf hat am Wochenende der Verfassungsrechtler Heinz Mayer verwiesen. Die Erklärung von Kanzler Alfred Gusenbauer, wonach Platter "rechtskonform" gehandelt hat, greift aus seiner Sicht daher zu kurz. "Richtig ist, dass Platter rechtlich korrekt handelt, er könnte aber genauso gut humanitären Aufenthalt gewähren", betont Mayer.

Verfassungswidrig

Außerdem glaubt Mayer nicht, dass die derzeitige Praxis beim humanitären Aufenthaltsrecht - es wurde allein heuer fast 400 mal gewährt - einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten könnte. "Die Bestimmung halte ich für verfassungswidrig, weil sie dem Minister völlig freies Ermessen gibt", sagt Mayer. "Das ist eine Art Gnadenrecht", kritisiert der Verfassungsrechtler - und ein solches widerspreche dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Beschwerde

Der Anwalt der Familie Zogaj hat bereits eine Beschwerde gegen die Ablehnung des humanitären Aufenthaltsrechts angekündigt. Für Mayer könnte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof daher unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich sein. "Der Verfassungsgerichtshof könnte zur Auffassung gelangen, dass humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt werden müsste, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind", betont Mayer. (APA)