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Internet-Provider müssen bei Rechtsverstößen ihrer Kunden Auskunft über deren Name und Adressen geben, auch wenn die User eine dynamische (wechselnde) IP-Adresse zugewiesen bekommen hatten. Diese hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

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Internet-Provider müssen bei Rechtsverstößen ihrer Kunden Auskunft über deren Name und Adressen geben, auch wenn die User eine dynamische (wechselnde) IP-Adresse zugewiesen bekommen hatten. Diese hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Dieses Urteil hat u. a. für die Verfolgung von Benützern so genannte P2P- Musiktauschbörsen im Internet Bedeutung, betonte der Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI in einer Aussendung.

Auskunftspflicht

Die technische Vergabe der IP-Adresse (eine Identifikationsnummer eines Computers im Internet) sei irrelevant, hieß es im OGH. Zuvor hatte es zu der Frage, ob es auch bei dynamisch vergebener IP-Adresse Auskunftspflicht gebe, zwei unterschiedliche Beschlüsse von Gerichten zweiter Instanz in Wien und Graz gegeben. Die Auskunftspflicht bei statischer IP-Adresse war auch zuvor schon unbestritten. Die ISPA, die Vertretung der österreichischen Internet Service Provider, bezieht in einem Positionspapier zur Thematik Stellung.

Stammdaten

Bei der vom Provider zu leistenden Auskunft handle es sich um eine Stammdatenauskunft und nicht um eine Telekommunikationsüberwachung oder Rufdatenerfassung, wie die Provider argumentiert hatten. Daher sei das Telekommunikationsgeheimnis nicht betroffen, so der OGH.

"Eine Anonymität im Internet, mit der manche Filesharer offenbar spekuliert haben, gibt es bei Gesetzesverletzungen definitiv nicht", meinte IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch in der Aussendung.

"Aktion scharf"

Im Rahmen der "Aktion scharf" geht die IFPI gegen die Nutzer der Tauschbörsen, die urheberrechtlich geschützte Dateien zur Verfügung stellen, vor. Insgesamt wurden dabei mehr als 200 Verfahren gegen Personen eingeleitet, die jeweils eine große Anzahl von Musikfiles ohne die Zustimmung der Rechteinhaber, im Internet verbreitet haben. 120 Fälle wurden bisher mit außergerichtlichen Einigungen abgeschlossen. (APA/red)