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Bild: apa/epa/Kai Foersterling

Nachdem die Musikindustrie in den USA bereits über 7.000 Klagen gegen Tauschbörsenuser angestrengt hat, folgt dem Beispiel wie berichtet auch der Verband der Österreichischen Musik Wirtschaft ( IFPI) in Österreich. Hochrangige Vertreter der Musikindustrie sprechen sogar davon, den "hartnäckigen Fällen ein paar auf die Finger zu geben", das natürlich in Form von Klagen.

IP-Adresse

Dabei müssen die Daten der User anhand der IP-Adresse bei den Internet Service Providern [ISP] in Erfahrung gebracht werden. Die Musikindustrie beruft sich dabei auf das Urheberrechtsgesetz [Paragraph 87b Abs.3], wonach "die Vermittler im Sinne des Paragraph 81 Abs. 1a UrhG dem Verletzten Auskunft über die Identität des Verletzers zu geben haben".

Die Ratskammer des Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun geurteilt, dass die Bekanntgabe von Stammdaten einer dynamischen IP-Adresse einer Rufdatenrückerfassung entspricht, die nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 149a ff StPO zulässig ist.

Strafrahmen

Dies darf aber laut Gesetz nur erfolgen, wenn der Strafrahmen für die Tat sechs Monate übersteigt – beim nichtgewerblichen Upload, also dem Anbieten von Musik über Tauschbörsen, beträgt dieser laut Urhebergesetz aber nur maximal sechs Monate.

Keine Daten

Damit dürfen ISPs demnach keine Daten herausgeben, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt.

Statische und dynamische IP-Adressen

Grundsätzlich wird immer zwischen statischen und dynamischen IP-Adressen unterschieden. Statische IP-Adressen können eindeutig zugeordnet werden, so ist auch der User eindeutig identifizierbar.

Anfragen zu statischen IP-Adressen müssen laut einem Positionspapier der ISPA, die Vertretung der österreichischen Internet Service Provider, beantwortet werden, allerdings nur gegen richterliche Anordnung. Bei der Ausforschung dynamischer IP-Adressen müssen Logfiles ausgewertet werden, die allerdings, außer zu Verrechnungszwecken, gar nicht gespeichert werden dürfen. Eine Anforderung nach diesen Daten bedarf auf jeden Fall einer richterliche Anordnung, so die ISPA.

Derzeit gibt es allerdings noch keine rechtlich eindeutig Position, Musterprozesse dürften folgen.

Die IFPI sagt

Dennoch sollten sich UserInnen mit dynamischen IP-Adressen nicht in falscher Sicherheit wiegen. So sagt Thomas Böhm, Sprecher der IFPI Austria, auf WebStandard-Anfrage:

"Man kann bei jeder Rechtsverletzung nach Schlupflöchern suchen. In diesem Fall bringt das allerdings nicht viel, außer eine deutliche Steigerung des Risikos für den einzelnen, der doch erwischt wird – dann wird es nämlich wesentlich teurer.

Uns ist der Stand der Technik bekannt. Es stimmt, dass der technische Aufwand bei der Zuordnung von statischen und dynamischen IP-Adressen unterschiedlich hoch ist. Das ändert aber nichts daran, dass eine Rechtsverletzung vorliegt und dass es technische und rechtliche Möglichkeiten gibt, diese auch im Fall dynamischer IP-Adressen zu ahnden. Dass wir alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, ist bei einem jährlichen Schaden von mehr als 15 Millionen Euro klar.

Um es auf den Punkt zu bringen: Sowohl unter den Usern, mit denen bereits außergerichtliche Einigungen möglich waren, als auch unter den Usern, bei denen bereits Gerichtsbeschlüsse vorliegen, befinden sich etliche mit dynamischen IP-Adressen". (red)