Besser Negativsteuer
Ein Freibetrag ist ein bestimmter Geldbetrag, der von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wird, also das zu versteuernde Einkommen reduziert, erklärt AK-NÖ-Steuerexperte Bruno Novozsel. Die Entlastung fällt dabei umso höher aus, je mehr jemand verdient. Demgegenüber wird ein steuerlicher Absetzbetrag von der konkreten Steuerschuld abgezogen. Die Entlastung ist daher beim Absetzbetrag für alle Einkommensbezieher gleich hoch. Wifo-Steuerexpertin Margit Schratzenstaller: "Das Problem beim Freibetrag ist, dass er Niedrigeinkommensbeziehern nicht oder kaum zugute kommt. Hier würde nur ein Absetzbetrag helfen, der im untersten Einkommensbereich als Negativsteuer ausbezahlt wird. Sinnvoll wären aber ohnehin mehr Realtransfers, also Kinderbetreuungsplätze in entsprechender Quantität und Qualität. Das hilft allen gleichmäßig." Derzeit können nur Alleinerzieherinnen Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Für eine alleinerziehende Mutter mit einem Bruttogehalt von 1500 Euro ergibt das "karge 32,30 Euro", rechnet Novozsel vor.
Ein Freibetrag nach Bartensteins Vorstellungen in Höhe von jährlich 1500 Euro (deutsches Modell, Anm.) hätte dem Experten zufolge folgende Wirkung: Ein Spitzenverdiener – selbstständiger Unternehmer mit 7000 Euro im Monat, Ehefrau nicht berufstätig – bekäme zusammen mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag 1244 Euro im Jahr an staatlicher Förderung für die Kinderbetreuung. Sind dagegen bei den Elternteile berufstätig – der Vater verdient z.B. 1500 Euro brutto, die Mutter 700 Euro – hätten sie keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Und an Betreuungskosten bekämen sie für ihr Kind nur 575 Euro vom Staat.
Für den Staat billiger