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iPhone- und iPad-Nutzer werden nun trotz TouchID öfter nach ihrem Entsperrcode gefragt.

Foto: REUTERS/George Frey

Die Fingerabdruckerkennung am iPhone und iPad ermöglicht eine schnellere Entsperrung ohne jedes Mal den Code eingeben zu müssen. Unter bestimmten Umständen muss man dennoch den Passcode eingeben. In letzter Zeit werden Nutzer von iPhone und iPad allerdings öfter danach gefragt. Hintergrund könnten Gerichtsurteile in den USA sein.

Neue Voraussetzung für Codeeingabe

Unter folgenden Umständen musste schon bisher der Code auch bei aktiviertem TouchID eingegeben werden, wie in den Sicherheitsrichtlinien nachzulesen ist: Das Gerät wurde gerade eingeschaltet oder neu gestartet. Das Gerät wurde seit über 48 Stunden nicht mehr entsperrt. Das Gerät wurde per Fernzugriff gesperrt. Es wurde fünfmal kein registrierter Fingerabdruck erkannt. Es sollen neue Fingerabdrücke für Touch ID eingerichtet oder registriert werden

Unter bestimmten Umständen muss man trotz aktiviertem TouchID iPhone und iPad mit dem Code entsperren. Nun ist ein neuer Punkt hinzugekommen.
Screenshot: red

Mit einem Update dieser Richtlinien kam im Mai noch ein weiterer Punkt hinzu, wie "MacWorld" entdeckt hat. Nutzer müssen den Code nun auch eingeben, wenn er die vergangenen sechs Tage nicht zum Entsperren des Geräts verwendet wurde und TouchID für acht Stunden nicht verwendet wurde. Dadurch kommt es nun vor, dass Nutzer beispielsweise am Morgen ihren Code eingeben müssen, wenn sie iPhone oder iPad über Nacht acht Stunden nicht entsperrt haben.

Gerichtsurteile als Hintergrund?

Einen Grund für die Änderung hat Apple nicht bekannt gegeben. Denkbar ist, dass es mit einem Gerichtsurteil in den USA zu tun haben könnte, bei dem eine Frau gezwungen wurde ihr iPhone mit TouchID zu entsperren. Zur Herausgabe eines Passworts können Verdächtige im Allgemeinen nicht gezwungen werden, da sie sich dadurch selbst belasten könnten. Zwei Gerichte hatten im Fall der biometrischen Erkennung jedoch anders geurteilt. Wenn acht Stunden nach dem letzten Entsperren nun der Passcode verlangt wird, wäre eine richterliche Anordnung zur Entsperrung mittels TouchID schneller hinfällig als bisher. (red, 19.5.2016)