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Wien – Die Wintersperre für Wiener Schanigärten, die derzeit für Dezember, Jänner und Februar gilt, wird gelockert. In welcher Form, ist allerdings noch offen. Die Stadt hat vier Varianten ausgearbeitet, über die nun Bezirksvorsteher, Wirtschaftskammer und Wien Tourismus abstimmen dürfen. Die Optionen, die der APA vorliegen, reichen von einigen Stehtischen im Winter bis zur ganzjährigen Öffnung.

Die neue gelockerte Regelung soll bereits für die kommende Saison gelten. Die Fragebögen mit den vier vorgelegten Varianten wurden am Mittwoch an alle Bezirksvorsteher sowie die Geschäftsführer bzw. Chefs der betroffenen Dienststellen und Organisationen versendet.

Die vier Varianten im Detail

Bei Variante A bleibt die derzeit geltende dreimonatige Wintersperre grundsätzlich aufrecht. Allerdings ist in den Monaten Dezember bis Februar gegen eine eigene Abgabe "die Aufstellung einer begrenzten Anzahl von Stehtischen – ohne Sitzgelegenheiten und ohne Service – zulässig". Diese müssen außerhalb der Gastgartenöffnungszeiten – also etwa am Abend oder an Ruhetagen – weggeräumt werden.

Variante B ist etwas großzügiger. Sie erlaubt in den drei Sperrmonaten den Wirten das Aufstellen von Tischen und Sesseln unmittelbar vor einem Gastronomiebetrieb. "Diese dürfen ausschließlich direkt an der jeweiligen Hausmauer bis zu einer Breite von maximal einem Meter aufgestellt werden", wobei zwei Meter Gehsteigbreite für Fußgänger und Haus- sowie Geschäftseingänge frei bleiben müssen. Alle Möbel müssen auch hier außerhalb der Öffnungszeiten weggeräumt werden.

Vorschlag C sieht eine Kürzung der Wintersperre von drei auf zwei Monate vor. Konkret können Gastronomen einen Schanigarten schon ab Februar – und nicht wie derzeit erst ab März – bewilligen lassen.

Variante D wäre die am weitesten gehende Flexibilisierung. Sie würde die ganzjährige Öffnungsmöglichkeit für Gastgärten bringen – allerdings mit (wie auch bei Möglichkeit B) höheren Tarifen "zwecks Lenkungswirkung" in den Wintermonaten.

Heizschwammerl erlaubt

Bei allen Optionen wird den Wirten übrigens die Beheizung – Stichwort Heizschwammerl – erlaubt. Für diese werden aber ebenfalls Gebühren fällig. Und existierende Punsch- und Maronistände sollen im Bewilligungsverfahren Berücksichtigung finden – sprich deren Verdrängung verhindert werden.

Am Votum teilnehmen können alle Bezirksvorsteher sowie die Abteilungsleiter aller im Rathaus damit befassten Dienststellen. Außerdem wurden die Fragebögen an die Chefs der Fachgruppen Gastronomie und Kaffeehäuser in der Wiener Wirtschaftskammer, der Wirtschaftsagentur, des Wien-Tourismus sowie der Wiener Linien geschickt.

Einigung im Koalitionspakt

Brauner selbst verweist im beigelegten Schreiben darauf, dass sich die rot-grüne Stadtregierung im Koalitionspakt auf eine Flexibilisierung geeinigt habe. Während Unternehmer zuletzt für eine Lockerung eingetreten seien, habe es politisch auf Bezirksebene bis dato eher zurückhaltende bis eindeutig negative Äußerungen dazu gegeben. "Daher habe ich entschieden, die wichtigsten Stakeholder im Thema 'Winteröffnung für Schanigärten in Wien' offen einzubinden und zu ihrer Präferenz zu befragen", formulierte die Ressortchefin.

Die Abstimmung läuft bis 9. Mai. Nach dem für Mitte Mai anberaumten Runden Tisch startet die Ausarbeitung des konkreten Gesetzesentwurfs – betroffen ist das Gebrauchsabgabegesetz. Ende Juni soll die Novelle in Begutachtung gehen und dem Landtag am 30. September zum Beschluss vorgelegt werden. (APA, 13.4.2016)