Für große Aufregung hat die Einstellung des Verfahrens gegen die rechtsextreme Zeitschrift "Aula" gesorgt: Ein Autor der Zeitschrift hatte KZ-Überlebende als "Massenmörder" und "Landplage" bezeichnet und war deswegen von dem grünen Nationalratsabgeordneten Harald Walser angezeigt worden. Ein Verfahren wegen Verhetzung und Verleumdung hatte bei der Staatsanwaltschaft Graz nicht zur Anklage geführt. Deren Begründung, dass die Bezeichnung inhaltlich "nachvollziehbar" sei, sorgte damals für herbe Kritik – auch im Justizministerium.

Entscheidung "nachvollziehbar"

Nun stellt das Ministerium auf eine parlamentarische Anfrage Walsers hin klar, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Graz, das Verfahren einzustellen, rechtlich "nachvollziehbar" sei. Es gehe also mit der herrschenden Rechtslage konform, die Causa nicht weiterzuverfolgen. An seiner Kritik an der Art und Weise, wie die Einstellungsbegründung formuliert war, hält Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) jedoch fest: Die Formulierung sei "menschenverachtend", heißt es in der Begründung.

Eine Verurteilung wegen Verhetzung erfordert, dass eine Gruppe wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe, Sprache, Religion oder Herkunft verächtlich gemacht wird. Da KZ-Überlebende aber nur zum Teil einer der genannten Gruppen zuordenbar sind, sei der Paragraf hier nicht anwendbar, so die Erklärung des Ministeriums. Auch der Tatbestand der Verleumdung komme hier nicht zum Zug, da man dem Autor des Artikels nicht nachweisen könne, dass er KZ-Überlebende wissentlich falsch beschuldigte. (sterk, 30.3.2016)