Beekeeper: In diesem Porträt aus der Serie "TrabZONE" (2010) arbeitet die Künstlerin Nilbar Güres mit der Adjustierung einer Imkerin, um damit Themen wie Verhüllen und Offenbaren, Verbergen und Zeigen von Identität sichtbar zu machen.

Foto: Courtesy the Artist; Galerie Martin Janda, Wien; Rampa, Istanbul

Die gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit ist einer der wichtigsten Grundsätze des Gleichbehandlungsrechts für Frauen und Männer. Ist die Theorie schon grau, die Wirklichkeit ist noch grauer. In Österreich verdienen Frauen im Schnitt um die 24 Prozent weniger als Männer, weist die Statistik Austria aus.

Wie sich diese Entgeltdiskriminierung erklären lässt? Die Ursachen dafür sind komplex. Hinterfragen die Expertinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) diesen Umstand bei den ihnen vorgebrachten Fällen, kommen von Arbeitgebern nicht selten Antworten wie "der Mann leistet mehr", "der Mann macht etwas anderes als die Frau" oder "der Mann hat halt besser verhandelt". Trotzdem kann eine Diskriminierung vorliegen.

Etwa 4000 Personen kontaktieren jährlich die 1991 geschaffene staatliche Einrichtung, weil sie sich in der Arbeitswelt und in verschiedenen Lebensbereichen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Hautfarbe, ihrer Religion, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert fühlen.

In drei Viertel der Beratungen suchen Frauen Unterstützung, weil sie sich schlechter bezahlt wissen als ihre männlichen Kollegen, bei Beförderungen übergangen sehen, den Job verlieren, weil sie wegen einer Schwangerschaft benachteiligt werden oder sexuellen Belästigungen ausgesetzt sind.

Blickt Ingrid Nikolay-Leitner, Leiterin der österreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft, auf die vergangenen 25 Jahre zurück, hat sich zwar einiges auch dank Gesetzgebung verbessert. "Viele Führungskräfte sind in puncto sexueller Belästigung und Abwertung von Frauen sensibilisiert. Eine namhafte Zahl von Unternehmen versucht, präventiv etwas zu unternehmen", sagt sie.

Sexuelle Belästigungen

Doch die 300 Beratungen jährlich, die österreichweit wegen sexueller Belästigung bei der GAW durchgeführt werden, zeigen, dass Frauen nach wie vor damit konfrontiert sind – mit sexistischen Witzen, unerwünschten Einladungen mit eindeutiger Absicht, scheinbar zufälligen Körperberührungen, mit aufgehängten pornografischen Bildern und Zurschaustellung von Genitalien bis hin zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. "Und diese 300 Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs", sagt Sandra Konstatzky, Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt.

Nur wenige Frauen, die sich bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft melden, haben die Kraft und die Nerven, rechtliche Schritte zu setzen oder ihren Fall vor die Gleichbehandlungskommission zu bringen. Diese kann feststellen, ob eine Diskriminierung vor- liegt. Doch will die Betroffene Schadensersatz einklagen, muss sie dies bei einem Arbeits- oder Sozialgericht tun. Das ist auch mit Kosten verbunden.

Keine ideologische Frage

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann beraten und die Frauen unterstützen, wenn sie sich gegen Diskriminierung wehren wollen. "Vielen Frauen tut es schon einmal gut zu wissen, dass Gesetze gebrochen werden, wenn sie nicht gleichbehandelt werden", weiß Nikolay-Leitner. Manchen Betroffenen sei es auch ein Anliegen, Diskriminierung aufzuzeigen und mit ihrem Vorgehen möglicherweise nachfolgende Betroffene zu schützen.

Noch immer ist offenbar zu wenig bekannt, dass etwa bei Einstellungsgesprächen Fragen nach Familienplanung nicht gestellt werden dürften. Dass Frauen das Recht haben, gleichen Lohn zu bekommen. Die Unterbewertung weiblicher Arbeit stecke noch in allen Köpfen. Auch bei den Frauen selbst, da sie wüssten, dass sie den Job nicht kriegen, wenn sie mehr Gehalt verlangen. "Es geht bei Gleichbehandlung nicht um eine ideologische Debatte, sondern um Gesetze, die man befolgen muss." (Karin Tzschentke, 11.3.2016)