Der Vizekanzler plädiert für die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.

Etwas mehr als eine Woche nach den Anschlägen in Paris ist die Diskussion um Maßnahmen zum Schutz gegen Terrorismus europaweit in vollem Gange. Auch in Österreich wird schon länger debattiert, nun ist die ÖVP mit einem Anti-Terror-Paket vorgeprescht.

Gefordert werden unter anderem Hausarrest und Fußfesseln für Personen unter Terrorverdacht. Eine weitere Forderung brachte nun Vizekanzler Reinhold Mitterlehner in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" (Sonntagsausgabe) aufs Tapet. Er plädiert für eine Wiedereinführung der zuerst vom österreichischen Verfassungsgerichtshof und auch dem Europäischen Gerichtshof 2014 gekippten Vorratsdatenspeicherung.

SPÖ skeptisch

Das Plädoyer für ein "vernünftiges Maß" einer solchen Speicherung stößt beim Koalitionspartner SPÖ derzeit auf wenig Gegenliebe. Man wünsche sich, derlei Vorschläge nicht über die Medien erfahren zu müssen heißt es. Dazu müsse ein solcher Vorstoß auf parlamentarisch breiter Ebene diskutiert werden.

Die Forderung ist Seitens Mitterlehner und der ÖVP nicht neu. Schon im Januar warb man für eine Wiedereinführung mit Anpassungen, die eine "Totalüberwachung" verhindern sollten. Im April trat schließlich auch seine Parteikollegin und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner öffentlich für eine Nachfolgeregelung ein.

Beleg für Wirksamkeit von Vorratsdaten fehlt

Datenschützer, Provider und auch alle anderen Parlamentsparteien haben sich bislang strikt gegen eine Wiedereinführung ausgesprochen. Ende 2013 wurde bekannt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die damals seit 20 Monaten in Kraft war, nur einmal bei einem Fall von Terrorverdacht zum Einsatz gekommen war – ohne relevante Erkenntnisse zu liefern.

Nichtsdestotrotz hatten die Ermittlungsbehörden fast täglich von der Zugriffsmöglichkeit auf Vorratsdaten Gebrauch gemacht. Zum Einsatz kamen Vorratsdaten vorwiegend bei Fällen von Stalking, Diebstahl, Suchtgiftmittelhandel und Raub. Eben so auch bei Zigarettenfälschung oder Sozialversicherungsbetrug. Ein Jahr zuvor hatte eine Studie auf Basis der Ergebnisse in anderen Ländern bereits nahe gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung keine Verbesserung der Sicherheitslage bewirke. (gpi, 22.11.2015)