Bild nicht mehr verfügbar.

Meist werden im Internet von Betrügern Wohnungen angeboten, die es gar nicht gibt.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Immer wieder fallen ahnungslose Wohnungssuchende im Internet auf Betrüger hinein, die in Inseraten Wohnungen anbieten, die es gar nicht gibt. Das stellt sich meist aber erst dann heraus, wenn eine Anzahlung überwiesen wurde und die Betrüger über alle Berge sind.

Von einem besonders dreisten Fall berichtet nun aber orf.at: Zwei Studentinnen auf Wohnungssuche schauten sich Anfang September eine Wohnung an, auf die sie im Internet gestoßen waren. Nach einem zweiten Besichtigungstermin wurde der Mietvertrag unterschrieben, 2.600 Euro für Provision, Kaution und die erste Miete überwiesen.

Weil Küche und Therme laut Vermieter noch renoviert werden mussten, wurde der Termin für die Schlüsselübergabe für ein Monat später vereinbart. Seither haben die Studentinnen nichts mehr vom Vermieter gehört, auch auf Anrufe reagierte er nicht mehr.

Die Nachbarn klärten die beiden schließlich darüber auf, dass sie – und elf weitere Studenten – zeitgleich einem Betrüger auf den Leim gegangen waren, der sich in der Zwischenzeit bereits ins Ausland abgesetzt hatte.

Keine Vorabüberweisung

Die Chancen, das Geld nach Online-Mietbetrug wieder zu bekommen, werden von Experten allgemein als gering eingeschätzt, weil die Betrüger oft aus dem Ausland agieren. Immer wieder warnt das Bundeskriminalamt davor, vorab – oft nämlich sogar noch vor der versprochenen Besichtigung – Geld zu überweisen.

Zu Mietbetrug im Internet gibt es zwar keine Zahlen, allgemein war die Cyber-Kriminalität 2014 aber rückläufig: 8966 Anzeigen waren es im Vorjahr, im Vergleich zu 10.051, die 2013 gemacht wurden. Laut Cybercrime-Report des Bundeskriminalamts ist jedoch eine "deutliche Steigerung" bei Meldungen über versuchte Betrugsfälle auf Online-Plattformen zu verzeichnen – zumeist bei Kfz- oder Immobilienangeboten.

Die tatsächliche Zahl Betrogener dürfte zudem weitaus höher sein: Viele Betroffene genieren sich dafür, auf Betrüger hineingefallen zu sein und erstatten erst gar keine Anzeige. (red, 23.10.2015)