Wien (APA) – Der Nationalrat hat am Donnerstag administrative Erleichterungen für den ORF und die privaten Rundfunksender beschlossen. Das Gesetzespaket bringt unter anderem erhöhte Werbezeitlimits für rein regionale und lokale private TV-Sender sowie Lockerungen beim Reminderverbot für den ORF. SPÖ und ÖVP stimmten zu, der Opposition waren die Reformen zu wenig weitreichend.

Radio-Zusammenarbeit

Privaten Radioveranstaltern wird die Zusammenarbeit im technischen, organisatorischen und administrativen Bereich erleichtert, auch was gemeinsame Vermarktungsaktivitäten betrifft. Zudem ist es künftig möglich, einzelne regionale Zulassungen zusammenzulegen. – Wer daran Interesse haben dürfte, finden Sie hier (Link).

Sponsorhinweise in Übertragungen

Im ORF-Gesetz wurde mit dem Beschluss insbesondere das sogenannte Reminderverbot, also das Verbot von Sponsorhinweisen während einer Sendung, gelockert. Es soll dann nicht gelten, wenn der ORF, etwa im Zuge internationaler Sportübertragungen, keinen Einfluss auf die Platzierung der Hinweise hat und dafür weder unmittelbar noch mittelbar ein Entgelt bzw. eine sonstige Gegenleistung erhält.

ORF-Töchter unter Aufsicht

Überdies wird klargestellt, dass auch ORF-Tochtergesellschaften, die ausschließlich kommerzielle Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnehmen, zum Beispiel Werbezeiten verkaufen, dem ORF-Gesetz und damit der Aufsicht der Regulierungsbehörde unterliegen. Nicht im Paket inkludiert ist die vom ORF gewünschte Aufhebung des für ihn geltenden App-Verbots.

Neue Werbelimits für Privat-TV

Im Bereich des Privat-TV werden unter anderem die Meldepflichten bei Eigentumsänderungen gelockert und neue Werbezeitlimits für rein regionale und lokale Fernsehprogramme festgelegt. Kleine Lokalsender können demnach künftig bis zu 24 statt wie bisher 12 Minuten Werbespots pro Stunde ausstrahlen.

Außerdem wird der Verbreitungsauftrag von Kabelnetzbetreibern ("Must-Carry-Regelung") im Sinne der Förderung von Meinungsvielfalt präzisiert. Sender, die lokales bzw. österreichisches Programm anbieten oder einen hohen Anteil an eigenproduzierten Sendeformaten mit besonderer kultureller, politischer und gesellschaftspolitischer Relevanz für Österreich haben, haben bei der Vergabe von Sendeplätzen eine bevorzugte Stellung. (APA, 9.7.2015)