Der Entwurf für ein Leistungsschutzrecht liegt auf Eis. Er wird zur Überprüfung nach Brüssel geschickt und kehrt erst nach mehrmonatiger Behandlung wieder heim. Die Notwendigkeit der Einbeziehung der EU blieb erstaunlicherweise zuvor unbemerkt. Österreich macht sich jetzt von vornherein auf die Suche nach einer Antwort, bevor noch wer im Anschluss an ein gültiges Gesetz nach der Übereinstimmung mit den EU-Grundregeln fragen kann. Mit der Ankündigung von Google, bei Verwirklichung eines österreichischen Leistungsschutzgesetzes Suchergebnisse auszusortieren und Google News in Österreich einzustellen, hat das natürlich nichts zu tun.

Google hat sich im Netz breitgemacht, und nun soll niemand mehr an Google vorbeikommen. Google kann auf Dauer zwar vielleicht nicht jedes Gesetz verhindern, das seinen Zugriff auf Leistungen anderer beschränkt, sich durch seine zentrale Stellung gegen Rechtsansprüche aber selbst dann behaupten, wenn sie Gesetz geworden sind. Dabei geht es weder beim österreichischen Leistungsschutzrecht noch bei seinen Vorgängern in Deutschland und Spanien darum, die Marktmacht von Google zu brechen, es geht nur um den Umstand, dass Google und vergleichbare Nutzer für Leistungen, die sie von anderen beziehen, die Rechte erwerben und dafür bezahlen sollen.

Google erklärt seine kostenlosen Nutzungen zum Gegengeschäft. Durch die Listung, Präsentation und Vermarktung der urheberrechtlich geschützten Inhalte anderer würden zusätzliche Werbewerte für die durch Google genutzten Medien geschaffen. Das sind bekannte Töne.

Die Gegner der österreichischen Leistungsschutzregelung und schließlich auch Google selbst haben sich gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts in Österreich in Stellung gebracht. Geld würde dadurch keines fließen, und Österreichs Medien würden sich durch das drohende Auslisten selbst schaden. Ganz nachvollziehbar ist der angekündigte angedrohte Schaden nicht, es fließt ja bisher schon kein Geld. Und ob der Schaden, den Google durch einen Rückzug seiner Google News anrichten kann, nicht für Google selbst am größten ist, sollte erst einmal in aller Ruhe abgewartet werden.

Unternehmen wie Google verkaufen Sonnenseiten und vergeben Schattenplätze. Sie steuern Aufmerksamkeit. Und sie wollen auf keinen Fall auf irgendeinen noch so kleinen Marktplatz verzichten. Selbst wenn daher mit einem österreichischen Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage nicht sofort Geld fließen und Google auf das Gesetz mit Rückzugsmanövern reagieren sollte, irgendwann werden sich Google und andere digitale Weiterverwerter daran gewöhnen müssen, dass ihnen zwar ihre digitalen Plattformen gehören, nicht aber damit automatisch genauso alle anderen Inhalte aller anderen digitalen Plattformen.

Google hat gelernt, nach ähnlichen Kaperversuchen von Büchern für Google Books mit den Buchverlagen auf rechtlich gesicherten Grundlagen zu leben, Google wird es auch noch im Umgang mit Zeitungsverlagen lernen - sobald Österreich von der EU die Übereinstimmung des Leistungsschutzrechtes mit den EU-Handelsfreiheitsrechten bestätigt worden ist. (Gerhard Ruiss, 16.6.2015)