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Wer sich die neuesten Folgen von "Game of Thrones" aus eindeutig illegalen Quellen aus dem Internet beschafft, macht sich gemäß der geplanten Urheberrechtsnovelle in Zukunft strafbar.

Foto: AP Photo/HBO, Helen Sloan

Am 2. Juni ist eine Novelle zum Urheberrecht in Begutachtung gegangen. Damit werden unter anderem Festplattenabgabe und Leistungsschutzrecht geregelt. Die geplante Reform hat bereits für einige Kritik gesorgt. Ein Aspekt, der dabei etwas unterging: Mit der Novelle werden auch Downloads, genauer gesagt das Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte aus illegalen Quellen rechtswidrig. Ein Punkt, der sich in Österreich bisher in einer rechtlichen Grauzone befand.

Recht auf Privatkopie

Konkret hieß es bislang in Paragraf 42 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz: "Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen." Neu hinzugekommen ist nun der Nachsatz: "... oder wenn hierfür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Screenshot: red

Der Internetrechtsexperte und Richter am Landesgericht Salzburg, Franz Schmidbauer, sagt gegenüber dem STANDARD: "Diese Änderung bedeutet tatsächlich, dass der Download aus illegaler Quelle – damit sind vor allem Tauschbörsen und Angebote wie kino.to gemeint – in Zukunft illegal sind. Dies deshalb, weil die Sonderregelung der Privatkopie für diese Fälle nicht mehr gilt, sodass eine Vervielfältigung nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig ist."

Justizministerium: Download nicht geregelt

Die Interpretation des Gesetzestextes lässt unter Experten einigen Spielraum offen. Aus dem Justizministerium heißt es in einer Stellungnahme: "Der Download ist von der Strafbestimmung nicht umfasst, es steht jedoch dem Künstler/Rechteinhaber frei, seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen." "Alles falsch", sagt Werner Müller, Jurist und Geschäftsführer vom Verein für Anti-Piraterie. Der Download aus illegalen Quellen sei immer schon illegal gewesen, allerdings nicht strafrechtlich relevant, da man die Nutzer hinter den IP-Adressen in Österreich nicht ausforschen darf.

Schlupfloch gestopft

Dabei dürfte es sich jedoch nur um Begrifflichkeiten handeln. Das Vervielfältigungsrecht besagt, dass nur der Urheber das Recht hat, sein Werk zu vervielfältigen. Für den privaten Gebrauch darf eine Kopie angefertigt werden. In der Novelle wird hier nun wie erwähnt festgehalten, dass diese nicht aus rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammen dürfen.

"Nach dem Gesetzeswortlaut war bislang keine legale Vorlage für die legale Privatkopie notwendig," führt Rechtsanwalt Wolfgang Renzl von Pfletschinger & Renzl aus. "Manche Stimmen haben aber schon zur geltenden Rechtslage argumentiert dass die Vorlage legal sein muss. Nach der neuen Rechtslage ist nunmehr klargestellt dass die Vorlage legal sein muss. Man kann sagen, dass damit ein rechtliches Loch gestopft wurde (bzw. eine Diskussion beendet). Die neue Rechtslage entspricht im Übrigen der deutschen."

"Die rechtliche Ausgestaltung der Privatkopie ist der Horror. Nichts geklärt", kommentiert Niko Alm, Abgeordneter der Neos. Die Rechtslage beim Streaming bleibt weiterhin ungeklärt.

Ab 1. Oktober

Der Upload war bereits davor strafbar. Auf das illegale Verbreiten geschützter Inhalte stehen bis zu 180 Tage Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Die Kopie rechtmäßig erworbener Inhalte ohne Kopierschutz für private Zwecke bleibt weiterhin möglich. Die Speichermedienabgabe entlohnt die Urheber für solche privaten Kopien.

Das Gesetz soll nach einer kurzen Begutachtungsphase im Ministerrat noch vor der Sommerpause im Juli beschlossen werden und am 1. Oktober in Kraft treten. (Birgit Riegler, 5.6.2015)