Berlin - Der Co-Pilot des Germanwings-Flugs 4U9525 durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats "in den allermeisten Fällen benannt und abgebildet werden", gab das deutsche Branchen-Selbstkontrollorgan Donnerstag bekannt. Die Abbildung von Opfern und deren Angehörigen war jedoch nach Ansicht des Presserats "in der Regel unzulässig".

430 Menschen beschwerten sich über die Berichterstattung zum Absturz - die höchste Zahl seit der Presserat gegründet wurde. Die meisten Beschwerden betrafen Name und - kenntliches - Bild des Copiloten.

"In ihrer Dimension einzigartig"

Die Umstände des Absturzes waren nach dem Befund des Presserats eine "außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist". Daraus schließt das Gremium: "Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt". Die Identifizierung von Angehörigen könnte dennoch gegen Namensnennung und Bild sprechen. Aber: "Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft." Seit der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille konnten Medien davon ausgehen, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hat, schreibt das Gremium weiter.

Bilder von Opfern und Angehörigen

"Bild" und "Bild Online" rügte der Presserat für, weil sie mehrfach Bilder und Namen von Opfern veröffentlicht hätten, auch für den Nachdruck einer Todesanzeige mit einem Klassenfoto. Das war für den Presserat ein "schwerer Verstoß" gegen den Pressekodex. Eine Rüge ging an die "Rheinische Post", die über die Partnerin des Copiloten berichtete. "Missbilligungen" sprach der Presserat aus, weil "Bild Online" nach Ansicht des Gremiums zuviele Details über die Eltern des Copiloten veröffentlichte, ebenso wegen Fotos von Angehörigen von Opfern in mehreren Medien.

Insgesamt sprach der Deutsche Presserat im Zusammenhang mit dem Germanwings-Unglück 2 öffentliche Rügen, 6 Missbilligungen und 9 Hinweise aus. Es lagen 50 Fälle mit 359 Beschwerden vor. Einige Beschwerden wurden darüber hinaus nicht behandelt, weil sie allgemeine Medienkritik betrafen oder sich gegen den Rundfunk richteten, für den der Presserat nicht zuständig ist.

Falscher Copilot

Der Österreichische Pressrat rügte "Krone" und "Österreich", weil sie - wie andere internationale Medien - das Bild eines Unbeteiligten als eines des Copilot veröffentlichten. (red, 4.6.2015)