Wien - Die Tageszeitung "Österreich" hat ihre Unterlassungsklage gegen den PR-Ethikrat auch in zweiter Instanz verloren. "Österreich" hatte im Frühjahr 2014 den Trägerverein des Rats sowie den ehemaligen Vorsitzenden und seine Stellvertreterin auf Unterlassung geklagt. Ziel der Klage war es, verurteilende Erkenntnisse des Rats zu verhindern. Der Ethikrat ist als Selbstkontrollorgan der PR-Branche konstituiert.

In erster Instanz hatte schon das Handelsgericht Wien die Klage abgewiesen. Nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien nach einer Berufung des Gratisblattes, dass der PR-Ethikrat sehr wohl Entscheidungen über seiner Auffassung nach bestehende Vermischungen von redaktionellen und werblichen Inhalten in der Zeitung treffen dürfe. Das teilte der Ethikrat in einer Aussendung mit. Es handle sich dabei um zulässige wertende Kritik, die nach Auffassung des Ethikrats bedenkliche Formen der Werbung aufzeige.

Rechtskräftig

Eine allfällige Beeinflussung des Wettbewerbs durch diese Kritik sei nur ein erlaubter Reflex, nicht aber Ziel der Tätigkeit des PR-Ethikrats, heißt es. "Österreich" ist nicht Mitglied im Trägerverein. "Österreich" wurde wieder zum Kostenersatz verurteilt, eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist laut Auskunft des PR-Ethikrats somit rechtskräftig.

"Die Stärkung der Rolle der Organe freiwilliger Selbstkontrolle durch die Gerichte ist ein wichtiger Schritt zur Etablierung ethischer Standards in Presse und Kommunikation", sagt Thomas Bauer, Vorsitzender des PR-Ethikrats, laut Aussendung. "Dass sich an dieser wichtigen Funktion solche Verlage stoßen, die Anlass zu Kritik bieten, ist bedauerlich. Umso erfreulicher sind die Urteile der österreichischen Gerichte, die auch eine öffentliche kritische Betrachtung der Medien- und PR-Landschaft als zulässig und wichtig erachtet haben. Der PR-Ethikrat arbeitet derzeit an einer Einbindung wichtiger gesellschaftlicher Gruppen in seine Organisation. Es wäre schön, wenn auch Wolfgang Fellner statt gerichtlicher Klagen materielle und ideelle Unterstützung für Selbstkontrollorgane leisten würde", so Bauer.

Auch der Presserat hatte kürzlich in zweiter Instanz gegen "Österreich" gesiegt. Die Unterlassungsklage der Zeitung wegen unerlaubten Wettbewerbs (UWG) wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red, derStandard.at, 22.4.2015)