Bild nicht mehr verfügbar.

Bei der Vermögensprüfung der Heta für die Bilanzerstellung 2014 wurden erneut hoher Wertberichtigungsbedarf festgestellt. Der Staat lässt die Bad Bank nun behördlich abwickeln, die Gläubiger werden geschoren werden.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien – Die ehemalige Hypo Alpe Adria, die Heta Asset Resolution AG, ist am späten Sonntagnachmittag unter den Fittichen der Bankenabwickler von der Finanzmarktaufsicht FMA gelandet. Damit ist die frühere Landesbank der erste Fall einer Abwicklung, die gemäß dem seit 1. Jänner geltendem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) durchgeführt wird. Auf Basis dieses Gesetzes, das die neuen Bankenabwicklungsvorgaben der EU umsetzt, können auch die Gläubiger zur Kasse gebeten werden (Bail-in; siehe "Wissen").

Die Heta wird seit Herbst als Abbaueinheit für Assets von zunächst 18 Mrd. Euro geführt, nun ist für sie die FMA zuständig. Und die hat in ihrem am Sonntag auf ihrer Homepage veröffentlichten "Mandatsbescheid", mit dem die behördliche Abwicklung eingeleitet wurde, gleich einen Pflock eingeschlagen. Sie hat ein Moratorium für bestimmte Gläubigerforderungen verhängt. Demnach wird die Heta bis inklusive 31. Mai 2016 keine Schulden bezahlen, davon betroffen sind auch jene Anleihen, die am 6. und 20. März fällig werden (mehr als eine Milliarde Euro).

Laut Bescheid sind von dem Zahlungsaufschub insgesamt Schulden aus Anleihen, Nachrangkapital und Schuldscheinen im Volumen von 9,8 Mrd. Euro betroffen sowie Pfandbriefforderungen von 1,3 Mrd. Euro.

Grund für all das: Die bei der Heta durchgeführte Asset Review von PwC und Alvarez hat einen riesigen Abschreibungsbedarf zutage befördert. Die Vermögensbewertung ergab, dass der Korrekturbedarf 5,1 bis 8,7 Milliarden Euro beträgt. Am Ende des Abbaus werde ein Finanzloch von vier bis 7,6 Mrd. Euro übrigbleiben.

Staat zahlt nicht mehr ein

Daraus ergibt sich ein doppeltes Problem: Die Republik hätte sich sofort dazu bekennen müssen, das drohende Finanzloch zur Gänze abzudecken – andernfalls dürfte die Heta wegen Gläubigerbevorzugung keinen Cent mehr bezahlen. Gemäß Vorgaben der EU-Kommission ist der Republik aber nur noch ein Kapitalzuschuss von 2,2 Mrd. Euro erlaubt. Finanzministerium und Regierung haben aber beschlossen, gar kein Geld mehr in die Hand zu nehmen. Zur Erinnerung: Bis jetzt hat der Staat 5,5 Mrd. Euro für die Hypo-Rettungsaktionen springen lassen.

Dramatische Tage

All dem sind hektische Tage vorangegangen. Freitagabend wurde der Heta-Aufsichtsrat vom dramatischen Ergebnis des Asset Review informiert, danach wurde die FMA von der drohenden Zahlungsunfähigkeit informiert. (Zur Erinnerung: Vor einer Woche haben Heta und Finanzministerium einen Bericht des STANDARD, wonach die Asset Review eine Abwertung von bis zu fünf Mrd. Euro ergeben werde, noch als "reinste Spekulation" abgetan.)

Laut FMA-Bescheid wurde die Aufsicht am Freitag um 21 Uhr 20 von der Heta über die drohende Zahlungsunfähigkeit informiert. Ebenfalls am Freitag habe die Heta das Finanzministerium informiert, dass nunmehr "neben der Liquiditätslücke auch eine erhebliche vermögensmäßige Überschuldung ... vorliegt". Die FMA-Anfrage an den Eigentümer, ob er die Kapitallücke und allfällige Liquditätsengpässe "weiterhin" beseitigen werde, war dann am Sonntag um 12 Uhr 24 beantwortet.

Finanzminister Hans Jörg Schelling teilte der FMA sinngemäß mit, dass daran nicht gedacht sei. Die Folge: Schon heute, Montag, hätte die Heta ein Schuldscheindarlehen über 25 Mio. Euro nicht bedienen können.

Inzwischen hat die FMA geprüft, ob eine Abwicklung gemäß BaSAG oder ein Konkurs sinnvoller ist – und erstere Variante gewählt. Voraussetzung für die Abwicklung ist, grob gesprochen, (baldige) Zahlungsunfähigkeit, das Fehlen privatwirtschaftlicher Handlungsalternativen und das öffentliche Interesse an einer Abwicklung. Parallel dazu hat die Nationalbank ein Gutachten erstellt, in dem sie zum Schluss kam, dass ein Umfallen der Heta negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität hätte, vor allem in Südosteuropa. Eine Insolvenz hätte zudem den laufenden Verkauf des CEE-Bankennetzwerks unmöglich gemacht.

Konkurs gefährlicher

Kurz gesagt: FMA und OeNB sind der Meinung, dass ein Konkurs mitsamt seinen Notverkäufen die Republik teurer käme als die Abwicklung. Größter Nachteil der Pleite im Vergleich zur Abwicklung gemäß BaSAG: Im Moment der Konkurseröffnung würden auch alle nicht fälligen Anleihen sofort zur Rückzahlung fällig und auch die entsprechenden Garantien würden sofort schlagend. All das passiert bei der behördlichen Abwicklung nicht.

Ab sofort hat bei der Heta also das Abwicklungsteam der FMA das Sagen. Der Heta-Vorstand, der ab Mitte April von Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath geführt wird, steht so betrachtet unter Kuratel. Als nächstes wird die Abwicklungsbehörde einen Abwicklungsplan erstellen. Die Kernfrage oszilliert ums Thema Hair-Cut: Je größer die Heta-Vermögenslücke, desto größer wird der Beitrag ihrer Gläubiger ausfallen. Letztlich soll sich die Sache auf null ausgehen.

Da dürfte noch viel Blut fließen. Denn auch die vom Land behafteten Forderungen (rund zehn Mrd. Euro) können geschnitten werden. Eine Prozessflut gegen Kärnten wäre wohl die Folge. (Renate Graber, DER STANDARD, 2.3.2015)