Rund um den Globus verbreiten sich rasch immer neue Technologien: Big Data, Cloud Computing und das Internet der Dinge sind Wirklichkeit geworden. Aber sind wir darauf vorbereitet? Neue Digitaltechnologien kennen keine Grenzen, doch unsere Gesetze enden noch dort. Wenn wir die Möglichkeiten des europäischen digitalen Binnenmarkts besser nutzen wollen, müssen wir die neuen Datenschutzregeln unverzüglich einführen. Bürger und Unternehmen warten auf diese Reform.

Alle sind besorgt über den Schutz ihrer personenbezogenen Daten: Wie oft werden meine Smartphone-Daten jeden Tag zu kommerziellen Zwecken weitergegeben? Auch Unternehmen haben Sicherheitsbedenken. Sie wollen ihren Kunden Datensicherheit bieten, um deren Vertrauen aufrechtzuerhalten. Nur wenn sie sich auf diese Sicherheit verlassen können, werden Menschen und Unternehmen Internet und neue Technologien wirklich nutzen. Deshalb hat die EU eine Aktualisierung der Datenschutzvorschriften von 1995 vorgeschlagen. Personenbezogene Daten der Europäer sollen auch im Digitalzeitalter sicher sein. Wir müssen die Voraussetzungen zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts schaffen - eine der obersten Prioritäten der Juncker-Kommission.

Reformpaket gebilligt

Im März 2014 hat das Europäische Parlament das Datenschutz-Reformpaket der Kommission mit überwältigender Mehrheit gebilligt. Jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug. Sie haben sich bereits über wichtige Aspekte der Reform geeinigt. Beispielsweise werden die EU-Vorschriften für alle Unternehmen gelten, die den europäischen Verbrauchern Produkte und Dienstleistungen anbieten, und zwar unabhängig davon, ob die Server in der EU oder außerhalb stehen. Jetzt müssen wir die Verhandlungen bis Ende 2015 erfolgreich abschließen.

Unsere Datenschutzreform umfasst auch Vorschläge für eine Neuregelung des EU-weiten Datenaustauschs durch Polizei und Strafjustiz. Diese kommen genau zur rechten Zeit, nicht zuletzt angesichts der jüngsten Terroranschläge in Paris. Wir dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen und müssen die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung verstärken. Solide Datenschutzvorschriften werden hier eine wirksamere Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens fördern.

In einer immer stärker vernetzten Welt muss das Recht auf Datenschutz auch außerhalb Europas gewährleistet sein. Ich bin fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Safe-Harbour-Regelung (die Übermittlung kommerzieller Informationen von Unternehmen in der EU an Unternehmen in den USA gestattet, die bestimmte Datenschutzvorschriften einhalten) mit den Vereinigten Staaten wirklich sicher ist. Auch werde ich mit den USA weiter über Datenschutzregeln für den Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden verhandeln. Bürgerinnen und Bürger der EU müssen in der Lage sein, Datenschutzrechte auch vor US-Gerichten durchzusetzen.

Sicherheit und Geschäftsmöglichkeiten dürfen nicht zulasten der Grundrechte gehen, sondern sollten mit ihnen Hand in Hand gehen. Die Datenschutzreform muss Ausgewogenheit anstreben - einerseits Schutz der Bürger und Gewährleistung ihrer Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten, andererseits Schutz der Meinungsfreiheit und der Medien sowie Schaffung verlässlicher Bedingungen für Unternehmen im digitalen Binnenmarkt.

Wir müssen die laufenden Verhandlungen über dieses Reformprojekt rasch zum Abschluss bringen und mit der Anwendung der neuen Vorschriften beginnen. Es ist Zeit zum Handeln! (Vera Jourová, DER STANDARD, 28.1.2015)