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Kinderlärm ist in Salzburg keine Belästigung.

Foto: AP Photo/Michael Probst

Salzburg - Kinderlärm soll im Land Salzburg nicht als schädlich gelten. Das beschloss der zuständige Ausschuss des Landtags am Mittwoch einstimmig. Nun soll die Landesregierung eine Novelle zum Bautechnikgesetz vorlegen und prüfen, welche sonstigen Rechtsnormen betroffen sind und ebenfalls novelliert werden sollen.

Im Bautechnikgesetz soll festgelegt werden, dass die in Schulen, Kindergärten, Horten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen und dergleichen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebes von Kindern verursachten Geräuschemissionen nicht als Belästigung gelten, die das örtlich zumutbare Maß übersteigt.

"Wunder Punkt"

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf (ÖVP) bezeichnete Kinderlärm bei der gesetzlichen Regelung als "wunden Punkt". Durch den Antrag solle "die Kirche im Dorf gelassen werden", da Kinder im Spiel nun einmal Lärm erzeugen würden. Nicole Solarz (SPÖ) sagte, statt "Kinderlärm" sei die Bezeichnung "Zukunftsmusik" passender. Friedrich Wiedermann (FPÖ) forderte mehr Freiräume für Kinder bei neuen Wohnanlagen. Gabriele Fürhapter (Team Stronach) sprach sich für einen gesellschaftlichen Konsens beim Umgang mit Kinderlärm aus, mehr natürliche Freiräume seien wichtig. Seitens der Grünen äußerte Barbara Sieberth ebenfalls den Wunsch nach einem besseren Nachbarschaftsgefüge.

Barbara Erblehner-Swann von der Kinder- und Jugendanwaltschaft informierte, dass bereits in Oberösterreich, Wien, dem Burgenland und der Steiermark Geräuscheinwirkungen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Spielplätzen von der Definition des schädlichen Lärms ausgenommen seien. (APA, 15.10.2014)