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Letzte Woche wurde in Graz der 22-jährige IT-Administrator William W., der einen Exit-Node für das Tor-Netzwerk betrieb, wegen Beitragstäterschaft zur Verbreitung von Kinderpornografie zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Mittlerweile liegt die gekürzte Urteilsausfertigung vor, in denen Auszüge der belastenden Chat-Protokolle zu lesen sind.

Belastende Chatprotokolle

W. habe seine Chatpartner ausdrücklich auf die Möglichkeiten hingewiesen, kinderpornografisches Material anonymisiert über das Tor-Netzwerk zu verbreiten, heißt es in dem Urteil. "Du kannst Kinderpornos auf unseren Servern hosten", "You can host 20TB child porn with us on some encrypted hdds" ("Du kannst 20 Terabyte Kinderpornos auf verschlüsselten Festplatten bei uns hosten") bzw. "wenn du kinderpornos hosten willst", "nehm ich TOR", werden Auszüge aus den Chatprotokollen zitiert.

Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen

Das Gericht sieht durch "das konkrete Offert" bzw. die Empfehlung von W., das Tor-Netzwerk zur Verbreitung von Kinderpornografie zu verwenden, den Tatbestand der Beitragstäterschaft erfüllt. W. selbst sagt, dass die Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen worden seien. Er habe Tor lediglich dafür empfohlen, irgendwelche Daten zu hosten – inklusive Kinderpornografie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, W. möchte trotzdem keine Berufung einlegen.

Betrieb von Tor-Server nicht ausschlaggebend

Der Betrieb des Exit-Nodes für das Tor-Netzwerk scheint für das Urteil jedoch nicht ausschlaggebend gewesen zu sein. "Aus dem Urteil kann man keine allgemeine Strafbarkeit von Tor-Relays ableiten. Das Urteil ist aus dem konkreten Umständen des Einzelfalls begründbar", so Maximilian Schubert, Generalsekretär und Jurist der Internet Service Provider Austria, gegenüber Futurezone.

Parlamentarische Anfrage der NEOS

Der Neos-Nationalratsabgeordnete Niko Alm hat trotzdem eine parlamentarische Anfrage an Justiz- und Verkehrsministerium gestellt. Darin soll abgeklärt werden, wie der Betrieb von Tor-Servern in Österreich rechtlich einzuordnen ist. (wen, derStandard.at, 10.07.2014)