Über das Tor-Netzwerk können Nutzer anonymisiert im Internet surfen.

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Das Landesgericht für Strafsachen in Graz hat den 22-jährigen IT-Administrator William W. am Montag wegen Beitragstäterschaft zur Verbreitung von Kinderpornografie zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, berichtet Futurezone. W. hat in seiner Wohnung in Graz Server für das Tor-Netzwerk betrieben, über die Nutzer anonym im Internet surfen konnten. Über diese Server scheint kinderpornografisches Material von Dritten übertragen worden zu sein.

Übertragung von Kinderpornografie

Ein Beitragstäter nach Paragraf 12 Strafgesetzbuch ermöglicht oder erleichtert einem Täter die Tat vorsätzlich. Weshalb das Landesgericht im Falle von W. von einem Vorsatz ausgeht, ist derzeit nicht bekannt. Eine Stellungnahme des Gerichts liegt nicht vor, und das Urteil wurde noch nicht ausgefertigt. Angeblich soll sich der Vorsatz aus verschiedenen Aussagen von W. ableiten.

So soll er in einem Interview gesagt haben, dass es ihm egal sei, dass Tor-Netzwerke auch zur Verbreitung von kinderpornografischem Material dienen. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Chatlogs zitiert haben, in denen W. das Tor-Netzwerk zum anonymen Hosting von Inhalten, vor allem Kinderpornografie, empfahl. Diese Aussagen seien aber aus dem Zusammenhang gerissen worden, so W.

Keine Berufung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, laut eigenen Angaben will W. jedoch keine Berufung einlegen. Er begründet das unter anderem damit, dass er sich keine weiteren Anwaltskosten leisten könne und die Sache endlich hinter sich lassen möchte.

Anonymer Internetzugang

Das Tor-Netzwerk anonymisiert den Internetverkehr seiner Nutzer. Damit ist es unter anderem möglich, in Ländern wie Syrien die Internetzensur zu umgehen. Am Donnerstag wurde bekannt, dass ein österreichischer Universitätsmitarbeiter, der Tor-Server betrieb, von der NSA überwacht wurde. (red, derStandard.at, 3.7.2014)