Wien/Klagenfurt - Am Dienstag hatte der Finanzausschuss Experten geladen, und die Öffentlichkeit durfte ausnahmsweise vorübergehend mitlauschen. Grüne, Neos und das Team Stronach hatten wegen des "bedeutsamen Gesetzesentwurfes" des Hypo-Sondergesetzes auf Öffentlichkeit gepocht.

Zuvor waren die Meinungen beziehungsweise Ausführungen der vier Fachleute, darunter Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny, fast so unterschiedlich wie die Farben der Parteien selbst. Die Öffentlichkeit sollte hören, was die Experten über das Hypo-Sondergesetz denken. Kann das Gesetz halten, wenn Investoren klagen? Wäre nicht doch eine Hypo-Insolvenz für die Steuerzahler besser? Werden Refinanzierungen für die Republik oder zumindest ihre Gebietskörperschaften wie Länder oder Gemeinden teurer? Wie sind die anderen heimischen Banken betroffen und was bedeuten die bereits gesetzten neuen Rating-Aktivitäten?

Auch am Mittwoch lässt die Hypo den Nationalrat nicht los. Anlass für die von den Neos anberaumte Sondersitzung sind die von der Regierung auf den Weg gebrachten Gesetze, mit denen der Abbau der Hypo Alpe Adria bewältigt werden soll.

62 Fragen an den Finanzminister

Gleich 62 Fragen werden Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) in der Sondersitzung vorgelegt. Ihre Meinung haben sich die Neos schon gebildet. Für Finanzsprecher Rainer Hable handelt es sich um eine "Scheinlösung, die den Steuerzahlern um die Ohren fliegen wird".

In einer Pressekonferenz am Mittwochvormittag äußerte der Neos-Mandatar grobe Verfassungsbedenken bezüglich des Vorhabens der Regierung, nachrangigen Gläubigern mit Kärntner Landeshaftung einen Totalausfall zuzumuten. Mit diesem "willkürlichen Angriff per Sondergesetz", Garantien einfach für null und nichtig zu erklären, sorgt die Regierung nach Einschätzung Hables für einen europaweit einmaligen Vorgang.

Seiner Meinung nach bietet auch die von der Regierung gern zitierte EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 keine Rechtfertigung für diesen kompletten Gläubigerschnitt. Denn erstens ziele die Richtlinie auf eine Sanierung ab, die bei der Hypo nicht geplant sei, und zweitens erlaube diese nur die Kürzung von Forderungen, nicht aber das völlige Erlöschen.

Geordnete Insolvenz bevorzugt

Aus Sicht der Neos wäre es stattdessen angebracht gewesen, die Problembank in eine geordnete Insolvenz zu schicken. Da wäre für die Gläubiger sogar die erstaunlich hohe Quote von 78 Prozent herausgekommen, haben die Neos errechnen lassen. Mit dem Gläubigerschnitt habe man nun aber die gleichen Probleme wie bei einer Insolvenz - nämlich den Vertrauensverlust -, nur ohne deren Vorteile.

Hable erwartet nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof die entsprechende gesetzliche Regelung, die im Juli vom Nationalrat beschlossen werden soll, kippen wird. Bis alles ausjudiziert sei, werde es wohl einige Jahre dauern, was auch Antriebsmotor für die Regierung sei. Denn bis dahin würden die heutigen Protagonisten wohl nicht mehr in führender Funktion sein und jetzt seien sie einzig auf eine populistische Lösung aus.

Detaillierter Fragenkatalog

Der Fragenkatalog, der Spindelegger vorgelegt wird, ist jedenfalls sehr detailliert. Grundsätzlich wollen die Neos genau erörtert haben, wie der Finanzminister auf die Idee gekommen ist, gerade diese Lösung zu wählen. Wissen würde man gerne etwas über die Einbindung der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht sowie über das Vorliegen von Gutachten, die ein rechtskonformes Vorgehen der Regierung bestätigen.

Zudem werden von Spindelegger Antworten darauf erwartet, wie es bei den Verhandlungen mit dem ehemaligen Hypo-Miteigner Bayerische Landesbank steht. Ferner soll er kundtun, welche Kosten die Herabsetzung der Bonität von Banken und allenfalls von Ländern zur Folge haben könnten. Schließlich will man vom Finanzminister noch wissen, ob er zu Verhandlungen mit Nachranggläubigern bereit wäre, sollten die mit Klagen drohen und wie er sich nun den Beitrag Kärntens zur Hypo-Sanierung vorstellt.

Im Anschluss an die Debatte wird dann von der Opposition wieder einmal der Versuch unternommen, einen Untersuchungsausschuss in der Causa Hypo zu installieren. Eine Annahme des entsprechenden Antrags gilt freilich als ausgeschlossen. (APA/red, derStandard.at, 25.6.2014)