Innsbruck - Der Fall der im vergangenen September in Tirol getöteten 21-jährigen Larissa B. dürfte nach dem erstinstanzlichen Urteil vom vergangenen Freitag noch nicht an seinem juristischen Ende angelangt sein. Die Staatsanwaltschaft habe Berufung gegen die Strafhöhe angemeldet, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Mayr, der APA am Montag.

Die Verteidigung habe hingegen noch keine Erklärung abgegeben, dafür sei aber noch bis Mittwoch Zeit, erklärte Mayr. Sollte es bei einer Berufung gegen die Höhe der Strafe bleiben, wäre das Oberlandesgericht dann in zweiter Instanz dafür zuständig, so der Sprecher. Die Berufung muss nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils noch schriftlich eingebracht werden, erläuterte Mayr das Prozedere. Der 24-jährige Freund der jungen Frau war von einem Geschworenengericht zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Bis zur Bewusstlosigkeit

Dem Tiroler, der sich vor Gericht schuldig bekannte, wurde vorgeworfen, sein Opfer in der Nacht auf den 14. September 2013 in seiner Wohnung am Hals gepackt, sie bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend erstickt zu haben. Danach warf er die Leiche in den Inn. Die 21-Jährige blieb zunächst verschwunden und wurde bei einer groß angelegten Suchaktion am 6. Oktober aus dem Fluss geborgen. Der 24-Jährige war am 26. Oktober wegen Mordverdachts festgenommen und am 13. Juni in erster Instanz verurteilt worden. (APA, 16.6.2014)