Innsbruck - Die präventive Maßregelung des Richters wäre nicht nötig gewesen. Im Saal ist es ohnehin so still, dass man den Atem seiner Sitznachbarn hört. Siebzig Menschen konnten eine der begehrten Platzkarten für die Verhandlung des "Falls Larissa", wie er genannte wird, ergattern. Nun starren sie alle dem Angeklagten auf den Hinterkopf und lauschen angespannt seiner Erzählung.
Wie sich seine Freundin Larissa B. am Abend mit einem anderen jungen Mann amüsiert habe, getratscht und gelacht habe, schildert er. Wie er eifersüchtig wurde, doch nichts zu ihr sagte. Wie sie irgendwann gemeinsam zu ihm fuhren, intim wurden. Und dann, wie ihm plötzlich wieder Zweifel an der Aufrichtigkeit ihrer Zuneigung hochkamen und er schier grundlos begann, sie zu würgen. Seine Worte werden nicht einmal durch leises Husten unterbrochen.
Wie ein Horrorfilm
Es sei wie in einem Horrorfilm gewesen, erzählt der 24-jährige Tiroler am Freitag im Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts. Er spricht langsam und stockend. Larissa B. habe sich zu ihm aufs Bett fallen lassen, "ironisch" gelächelt und abgestritten, dass da irgendetwas mit einem anderen war. Dann habe er mit den Händen an ihren Hals gegriffen und gedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegte.
Als er doch noch eine "Art Röcheln" vernahm, griff er zu einer Bodylotion und flößte sie der jungen Frau ein, bis diese endgültig erstickt war. Die Ermittlungen ergaben, dass er ihr auch noch eine Socke in den Mund gestopft hatte, daran könne sich der Angeklagte allerdings nicht mehr erinnern. Die Tat gesteht er jedoch vollständig. "Ich hab sie wirklich sehr gemocht. Das hätte etwas werden können mit uns", sagt er gefasst.
Vertuschungsaktion
Larissas Leiche warf er in den Inn. Ins Visier der Ermittler geriet er, weil sein Auto bei dieser Vertuschungsaktion auf einer Sandbank hängen blieb und er den Abschleppdienst rufen musste. Bis das aufkam, half er der Familie bei der Suche nach Larissa und mimte den besorgten Freund.
Um Larissa zurückzuholen, würde er sein eigenes Leben geben, bekundet er am Freitag. Den Geschworenen reichte das nicht. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Zudem folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verfügte die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Weder Staatsanwältin noch Verteidigerin gaben eine Erklärung ab. Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Das umfassende Geständnis des Angeklagten habe strafmildernd gewirkt, erklärte Richter Norbert Hofer in der Urteilsbegründung. Zudem habe sich auch die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten mildernd ausgewirkt. (Katharina Mittelstaedt/APA, derStandard.at, 13.6.2014)