"Elendes, niederträchtiges Pack": Jeannée-Kolumne in der "Kronen Zeitung".

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Wien - Der österreichische Presserat hat den "Krone"-Kolumnisten Michael Jeannée gerügt. Dieser habe mit seiner am 10. Jänner veröffentlichten Glosse "Elendes, niederträchtiges Pack" gegen den Ehrenkodex der heimischen Presse verstoßen, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Konkret sah der Presserat den Persönlichkeitsschutz und die Wahrung der Menschenwürde verletzt.

Das Verfahren wurde aufgrund von zwei Lesermitteilungen eingeleitet. Die Kolumne beschäftige sich mit vier einer Straftat verdächtigen jungen Männer, die Jeannée unter anderem als "Dreckskerle" bezeichnete. In einer Stellungnahme gegenüber derStandard.at hatte der Journalist angegeben, dass er die Aggression der jungen Männer in der U-Bahn darstellen wollte.

Grobe Beleidigungen

Einige der Bezeichnungen, mit denen Jeannee die jungen Männer bedacht hat, seinen als grobe Beleidigungen zu werten. Zudem sei der verwendete Begriff "Gangstervisage" im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz problematisch. "Dieser Ausdruck deutet implizit an, dass man aufgrund von physiognomischen Merkmalen auf das kriminelle Verhalten einer Person schließen könne", hieß es in einer Aussendung des Presserates.

Zudem werde den betroffenen Personen dadurch unterstellt, "Straftaten begangen zu haben, die mangels Verurteilung noch gar nicht erwiesen sind". Der Presserat sieht in dieser Vorgehensweise eine mediale Vorverurteilung, die gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstößt.

Von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, hätte die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht. Die "Krone" ist bis dato nicht Mitglied im Presserat. (APA, 21.3.2014)