Eine Festplattenabgabe würde alle elektronischen Speichermedien wie etwa USB-Sticks einschließen.

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Kurz sah es vergangene Woche so aus, als ob sich der jahrzehntelange Streit um die sogenannte "Festplattenabgabe" seinem Ende zuneigen würde. Käufer von Festplatten, USB-Sticks und anderen elektronischen Speichermedien würden in diesem Modell beim Kauf der Geräte eine Abgabe leisten, mit der Künstler für Privatkopien auf Speichermedien entschädigt werden sollen.

Bei Musikkassetten und CD-Rohlingen ist eine solche Abgabe als "Leerkassettenvergütung" schon lange Realität. Der künftige Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) nannte die Festplattenabgabe dann auch "g'scheit" und die "realistischste Alternative". Der von der ÖVP nominierte Justizminister Wolfgang Brandstetter wirkte ebenfalls nicht abgeneigt und verwies auf einen Entscheid des Obersten Gerichtshofs, dem zufolge die Festplattenabgabe juristisch einwandfrei sei.

Widerstand

Dann formierte sich, nicht zum ersten Mal, formidabler Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung. Netzaffine, Konsumentenschützer und Händler protestierten unisono gegen die Abgabe. Für Rene Tritscher, Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, ist die "Geschichte nicht gegessen". Kein Wunder, gilt der Handel doch als großer Verlierer einer Festplattenabgabe. Denn laut Tritscher könnten Kunden "mit nur zwei Mausklicks" im Ausland bestellen und sich die Abgabe so ersparen.

Allerdings stellte der EuGH fest, dass auch ausländische Händler die Abgabe für Lieferungen nach Österreich zahlen müssen. Wie viel diese ausmacht, hängt von der Speicherkapazität des Mediums ab. Prinzipiell ist mit Mehrkosten von zehn bis zwanzig Euro zu rechnen. Diese werden teilweise schon jetzt von Elektroketten eingehoben. Grund dafür: Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass Festplatten schon immer von der Leerkassettenvergütung betroffen waren, müssten die Elektrohändler die Abgabe rückwirkend bis 2010 überweisen. Dabei geht es um ein Volumen von bis zu 200 Millionen Euro. Elektrohändler, die keine Reserven angelegt haben, stünden dann vor riesigen Problemen.

Die Höhe der Tarife wird theoretisch im Einvernehmen zwischen Verwertungsgesellschaften und Händlern ausverhandelt. Da momentan Funkstille herrscht, bestimmt sie die Austro-Mechana im Alleingang. Sie ist quasi das "Inkassobüro" der Verwertungsgesellschaften, an das der Handel die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung überweist.

Langer Weg zum Künstler

Anschließend teilt die Austro-Mechana das Geld nach einem festgelegten Schlüssel, der sich am Nutzungsverhalten orientieren soll, unter den anderen Verwertungsgesellschaften auf. Dort wiederum wird es auf Förderfonds und Auszahlungen an die Künstler aufgeteilt. Nach welchem Prinzip diese das Geld erhalten, regelt jede Verwertungsgesellschaft anders. Kritiker bemängeln hierbei, dass diese Gelder in keinem Verhältnis zum Schaden stünden. Die Einnahmen aus CD-Verkäufen machten letztes Jahr 88 Millionen Euro aus, durch die Festplattenabgabe wären zusätzlich 60 Millionen jährlich zu erwarten.

Allerdings steigen auch die Einnahmen aus dem digitalen Markt, weshalb viele das Modell für nicht zukunftsfähig erachten. Mittlerweile scheinen die zuständigen Minister das Vorhaben zu überdenken. Man verstehe die Sorgen von jungen Menschen und Handel, heißt es aus dem Büro Ostermayer. In den nächsten Wochen wolle man jedenfalls viele Einzelgespräche führen, in vier Wochen werde dann ein runder Tisch folgen. Trends wie etwa die zunehmende Verlagerung des Datenspeicherns in die Cloud könnten die Festplattenabgabe künftig ohnehin obsolet werden lassen. Alternativen wären ein Aufschlag auf die GIS-Gebühr oder eine "Breitbandabgabe". (Fabian Schmid, DER STANDARD, 20.2.2014)