Nach dem Spionageskandal um den US-Geheimdienst NSA hatten mehrere Internetkonzerne das Recht eingeklagt, ihre Kunden über das Ausmaß der Anfragen informieren zu dürfen. Sie wollen dem Eindruck entgegentreten, im großen Stil Daten übermittelt zu haben. Die US-Regierung erlaubte nun eine Veröffentlichung. Allerdings darf die Zahl der Anfragen nur in 1000er-Schritten publiziert werden, und zwar erst sechs Monate, nachdem die Anfrage gestellt wurde. So weiß man nun, dass im ersten Halbjahr 2013 zwischen 0-999 Anfragen an Google gestellt wurden. Transparenz sieht anders aus.

Dennoch werden weit mehr Informationen preisgegeben als hierzulande. Österreichische Anbieter haben bisher keine vergleichbaren Daten veröffentlicht. Telefon- und Internetverbindungsdaten werden sechs Monate lang gespeichert und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Verantwortlich dafür ist die Vorratsdatenspeicherung, die seit 1. April 2012 in Kraft ist. Sie wurde unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 von der EU gezimmert. Ermittler machen von diesen Daten fast täglich Gebrauch. Selten geht es um Terrorismus, meist um Delikte wie Stalking oder Diebstahl. Sämtliche Daten laufen im Justizministerium zusammen.

Bisher wird die Bevölkerung betont spärlich über deren Einsatz informiert. Knapp zwei Jahre nach der Einführung wäre es Zeit, das zu ändern. (Markus Sulzbacher, DER STANDARD, 5.2.2014)