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Der Einsatz der Fußfessel ist umstritten. Fachleute sind von ihr überzeugt.
Wien - Verurteilter Sexualstraftäter mit Fußfessel - und nicht hinter Gittern: Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz, einen Salzburger Hundetrainer, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte, hat hohe Wellen geschlagen. Teile der heimischen Politik zeigten sich empört. Der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs setzt sich für eine differenziertere Sichtweise ein.
"Zuerst einmal: Die Fußfessel bedeutet keineswegs Freiheit. Es handelt sich um ein ganz strenges System. Man darf arbeiten gehen, einkaufen, zum Arzt - aber das war's dann auch schon." Der Betroffene würde sich sehr bemühen, "nur ja nichts zu tun, weil jede Abweichung auch zum sofortigen Widerruf des bedingten Teils der Strafe führen kann. Der Vorteil solcher Maßnahmen: Es besteht ein besonderer Anreiz, sich angemessen zu verhalten", so Fuchs.
Doch für den Strafrechtsexperten setzt die Fußfessel eine minuziöse Prüfung des jeweiligen Falles voraus. Ganz entscheidend sei natürlich auch die Frage, wie oft der Verurteilte bereits straffällig geworden ist. Während das im September 2010 eingeführte Instrument für Wiederholungstäter weniger tauglich sei, gehört für Fuchs die Fußfessel bei erstmaliger Verurteilung und guter Prognose ausgeweitet.
"Die Rückfallgefahr ist geringer, als wenn ich jemanden einsperre." Soll heißen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sexualstraftäter mit Fußfessel am Bein abermals vergewaltigt, ist wesentlich kleiner als eine erneute Tat nach drei Jahren Gefängnis. Laut Fuchs kamen schon einige Studien zu dem Schluss: Mit einer Fußfessel können bessere Effekte erzielt werden, weil die Schaffung eines sozialen Umfeldes (Arbeitsplatz, eigener Wohnsitz) sehr zur Integration beitrage. Fuchs: "In dem Augenblick, in dem man einsperrt, hat man alle Möglichkeiten ausgeschöpft."
Den aktuellen Fall will der Wiener Strafrechtsprofessor - schon wegen fehlender Detailkenntnis - nicht kommentieren. "Nur so viel: Ich bin sicher, dass das OLG Linz sehr sorgfältig geprüft hat, davon bin ich überzeugt."
Ähnlich wie Fuchs äußerte sich auch der Präsident der Opferhilfeorganisation "Weißer Ring", Udo Jesionek, zu dem Fall: "Grundsätzlich richtig, dass man kein Delikt (von der Fußfessel, Anm.) ausnimmt, aber man muss schon ganz genau aufpassen, dass (vom Täter, Anm.) keine Gefahr ausgeht", so Jesionek. Bei der Fußfessel herrschten strenge Regeln: "Und wenn derjenige g'scheit ist, dann hält er sich auch dran. Beim rational denkenden Menschen ist das kein Problem, bei Triebtätern ist das halt eine andere Sache."
Ein weiteres Problem in Österreich sei das mangelnde Therapieangebot in der Haft. "Natürlich nützt es nichts, einfach nur einzusperren. In Deutschland und den Niederlanden werden Therapieversuche gemacht, mit großem Erfolg." Die gäbe es auch hierzulande - nur eben in viel zu geringem Ausmaß. "Derzeit wird in Österreich Therapie für Sexualstraftäter viel zu wenig angeboten, es gibt auch viel zu wenig Betreuungspersonal."
Für Jesionek ist auch klar, dass "alles besser ist als nur einsperren", denn wenn es "die Möglichkeit gibt, einen Job auszuüben, das soziale Umfeld wahrzunehmen, dann ist das natürlich eine gute Sache". Er befinde sich diesbezüglich "in einem Zwiespalt, weil einerseits habe ich wenig Mitleid, andererseits kann so ein Mensch nur beschränkt etwas dafür".
Im Fall des Salzburger Hundetrainers hofft der Präsident des Weißen Rings, dass "ganz genau geprüft wurde", fügte aber hinzu: "Das OLG Linz ist bekannt für akribisches Vorgehen." (APA, 22.8.2012)
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Zehn Jahre unbedingt und mindestens 20 Jahre unbedingt bei Kindesmissbrauch. Und kein Jahr früher Entlassung.
Triebtäter sind nicht therapierbar. Man muss die Gesellschaft und vor allem die Kinder dauerhaft vor ihnen schützen! Die Strafen sollen abschreckend wirken!
Man kann ihnen ledigleich beibringen, wie sie ihre Triebe unter Kontrolle halten können, auch mit Medikamenten oder einer Psychotherapie. Aber die Gedanken sind zwanghaft und die offiziell bekannte Rückfallquote sehr hoch, ganz abgesehen von den nicht bekannten.
Strache hat leider das Thema Kindesmissbrauch zu seinem gemacht und jeder, der sich jetzt für härtere Strafen bzw. einen größeren Vorsichtsmaßnahmenkatalog ausspricht, gerät in FPÖ Verdacht. Das sollte von den anderen Parteien und der Regierung vor allem korrigiert werden! Opferschutz und Prävention haben an erster Stelle zu stehen!
häftlinge erst nach 2-3 jahre haft ein unrechtsbewusstsein bezgl ihrer tat entwickeln und das ab diesem zeitpunkt psychologische hilfe eingesetzt werden muss
wenn man die these hernimmt, müsste das heissen höher strafen bei sexualdelikten. ich bezweifle, dass bei hausarrest ein unrechtsbewusstsein entwickelt wird. und auch die angst vor einer weiteren strafe wird einen rückfall eher nicht verhindern. sexualstraftäter gehören therapiert, weil im gegensatz zu z.b. einem bankräuber sind sie aufgrund ihrer psychischen störungen eine gefahr für die breite öffentlichkeit
also ganz habe ich es immer noch nicht, wenn ich als leibliches Elternteil mein Kind abgeben will, darf ich da einfach eine Familie aussuchen, wo meine minderjährige dann bleibt?
wo war da das Jugendamt?
oder wusste weder die Schule noch sonstwer, dass das Mädchen woanders wohnt, wird man als Pflegevater nicht unter die Lupe genommen?
Hier wurde ja immer wieder die Story gepostet, dass viele Frauen es verweigert haben sich dem Hundeführer in einer Prüfungssituation auszuliefern!
Warum wohl?
eigentlich nur mehr angewidert vor diesen ganzen experten. nennt mich radikal, mittelalterich oder was auch immer. wenn meiner tochter sowas widerfährt montiere ich den typen die fussfessel um den hals.
für meine tochter und auch für ein weiteres kind das in zukunft verschont bleibt. diese wischiwaschi gesetze und saudummen gutachten...diese verfasser sollen mal deren arsch hinhalten, dann wissens was opfer fühlen. wirklich
Also ehrlich?
Auge um Auge & Zahn um Zahn?
Tausende Jahre Evolution, Kriege, Tod und Leid für nichts und wieder nichts. Vergeudet an Menschen wie Ihnen die nicht bereit sind sich zu entwickeln. "Im prähistorischen Rachewahn schreit er Auge um Auge und Zahn um Zahn!".
Da gab es mal dieses schöne Zitat das viel zu wenig Menschen kennen:
"Die Fortschrittlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich an dem Maß und der Art der Strafen die sie den niedrigsten in ihrer Mitte zukommen lässt."
Nachdem Geld in offiziellen Stellen am ehesten der Grund ist, etwas zu ändern...
Speziell Vergewaltiger von Kindern und Jugendlichen haben es schwer im Häfn. Die werden dann gerne mal die Opfer von einsitzenden Vätern. Für die müssen Schutzmaßen im Gefängnis organisiert werden.
Haben die die Fußfessel, erspart sich der Staat viele Zores und kann weiter bei den Beamten im Gefängnis alles totsparen.
Wobei, ich bin dafür, dass genau diese Typen ausschließlich mit kriminellen Vätern eingesperrt werden.
daß er nix mehr anstellt, dann ist das für das stattgehabte Opfer vielleicht ärgerlich ("Leid" halte ich in hiesigen Zusammenhang für einen sehr dummen Ausdruck!!). Aber wenn die gegenwärtige Situation (mit Begleitmaßnahmen) wirkliches Leid erspart, nämlich mangels Rückfalles des Täters das zukünftiger Opfer, dann ist sie eben die in der Gesamtsituation beste mögliche.
Aber in diesem speziellen Fall (Täter hat Opfer bei der Arbeit kennen gelernt, Ehefrau wusste von den Taten) ist die Fußfessel genau gar keine Prävention. Arbeiten und dabei Frauen belästigen darf er weiterhin und seine Frau kann auch jederzeit potentielle Opfer ins Haus bringen.
Bei einem Täter, der seine Taten noch nicht einmal bereut, ist die Rückfallgefahr doch wohl kaum auszuschliessen...
Präventive Maßnahmen, die verhindern sollen, dass der Täter rückfällig wird und Bestrafung sind zwei unterschiedliche Dinge. Anscheinend ist das selbst Strafrechtsexperten nicht klar. Bestrafung dient der sozialen Gerechtigkeit und sollte in der Justiz nicht ausgeklammert werden. Ich finde aber auch, dass Einsperren nicht die beste Möglichkeit ist, um Menschen zu bestrafen. Ich würde die Bestrafung der Straftat entsprechend anpassen.
für mich fasse ich diesen Fall, den ich nur aus den Medien kenne, so zusammen:
Verjährungsfrist bei Vergewaltigung: 10Jahre, lächerlich.
Ersturteil: lächerlich gering, Mittäterin bekam sogar Freispruch.
Verfahrensdauer: traurig.
Reduzierung der Strafe und Fussfessel: schlechter Scherz.
das grundsätzliche Problem sind die skandalös geringen Strafen bei Missbrauch, sogar bei Kindesmissbrauch.
Bedingte Strafen für Vergewaltigung sind ein Hohn, für Diebstahl erhält man oft weit mehr, das zeigt die Priorität einer Gesellschaft, zumindest der Justiz: das Eigentum (außer natürlich es betrifft Steuergeld)
Liest der Mensch keine Zeitung?
Zitat: "Ein ehemaliger Hundeausbildner in Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen MEHRFACH vergewaltigt und sexuell missbraucht hat .."
http://derstandard.at/134516473... Gefaengnis
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