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Die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter lehnte in einer ersten Entscheidung den Einsatz der Fußfessel noch ab.
Salzburg/Wien - Neue Details sind am Mittwoch im Fall eines Salzburger Hundetrainers bekanntgeworden, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Mädchens zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte und aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz nun den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen darf. Die Justizanstalt (JA) Salzburg, die ursprünglich über den Antrag des Mannes zu entscheiden hatte, hatte die Fußfessel noch wegen der Gefahr einer neuerlichen Tat abgelehnt.
Ausschlaggebend dafür war eine Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST), deren Meinung seit Einführung der elektronischen Fußfessel im September 2010 immer dann eingeholt wird, wenn Sexualstraftäter oder wegen Tötungsdelikten Verurteilte um eine Fußfessel ansuchen. Beim Hundetrainer fielen bei einigen Testgutachten die Ergebnisse derart aus, dass die Leitung der Justizanstalt Salzburg erhebliche Bedenken hatte, diesem die Fußfessel zu genehmigen. Sein Antrag wurde daher zurückgewiesen.
Dagegen legte der Mann Beschwerde ein, und tatsächlich drehte die Vollzugskammer am Oberlandesgericht (OLG) Linz die Entscheidung um. "Wir müssen daher nun den elektronisch überwachten Hausarrest unter den erteilten Auflagen durchführen", so Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, am Mittwoch.
Im Justizministerium wollte man den Umstand, dass der Vergewaltiger einer Minderjährigen damit keinen Tag ins Gefängnis muss, nicht kommentieren. "Gerichtliche Verurteilungen und Vollzugsanordnungen sind Entscheidungen der unabhängigen Justiz", sagte Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger. Auch zur über den Hundeausbildner verhängten, vergleichsweise milden Strafe wollte sie aus demselben Grund nicht Stellung beziehen: "Richter bewegen sich mit ihren Urteilen innerhalb eines Strafrahmens und schauen im Einzelfall, welche Strafe angemessen ist."
Kein generelle Ausnahme möglich
Eine generelle Ausnahme von der Fußfessel für Sexualstraftäter wäre hingegen verfassungswidrig. Der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer bestätigte vor wenigen Monaten in einem von Justizministerin Beatrix Karl (VP) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, dass eine Beschränkung der Fußfessel auf bestimmte Straftäter mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz schwer in Einklang zu bringen wäre.
Massive Kritik am Umgang der Justiz mit dem Salzburger Sexualstraftäter kam von der FPÖ, der FPK und dem BZÖ. "Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt", empörte sich die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Für den stellvertretenden FPK-Obmann Christian Ragger "ist etwas faul in unserem Rechtsstaat, wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf". BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz ortete "einen wirklichen und unverständlichen Justizskandal". (APA, 22.8.2012)
Nachlese (+ Postings):
Verurteilter Salzburger Vergewaltiger muss keinen Tag ins Gefängnis
Der Ministerrat beschäftigte sich mit der Strafverschärfung bei Sexualdelikten. Bei einer Tagung zum Thema zeigte sich: Die Haftdauer ist bereits gestiegen
Neue Regelung seit Anfang 2013
Befragung der Verwandten und Nachbarn beginnt
Ein Mann soll Frau, Tochter und sich erschossen haben - mit einer Waffe, die er legal besaß. Die Schwiegermutter spricht von psychischen Problemen, die Behörden wissen davon nichts
Besonders der Prozess gegen drei Wiener Müllmänner verstärkt bei den meisten politischen Parteien den Eindruck, dass bei leichten Amtsmissbrauchsfällen statt der Mindeststrafe von sechs Monaten auch eine Diversion möglich sein müsse - Gespräche laufen
Österreichweites Anzeigenplus von 1,5 Prozent, das vor allem auf Cybercrime zurückzuführen ist
Er wollte das Land verlassen
Bei Hausdurchsuchung jedoch nicht angetroffen - Mann ist justizbekannt, aber nicht einschlägig vorbestraft
Der 25-Jährige wurde einvernommen
25-Jähriger auf der Flucht - Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Laut Experten hapert es in Österreich derzeit noch oft an Genauigkeit bei der Beweissicherung an Gewaltopfern
Nach Gewaltdelikten müssen an Opfern Wunden dokumentiert und Spuren gesichert werden, was derzeit laut Experten lückenhaft geschieht. Eine Checkliste soll das nun ändern
Relativ stabile Zahlen bei Tötungsdelikten: 75 Prozent der Morde im sozialen Umfeld
Mindestens drei Monate Haft
Täter hatten Opfer bereits in der Filiale erwartet - Drei Angestellte gefesselt und Tresor ausgeräumt - Fahndung läuft
Mindeststrafe für Vergewaltigung soll auf zwölf Monate angehoben werden
Opfer erhebt neue Vorwürfe - Täter wird wegen Verleumdung klagen
Anwalt: "Anschuldigungen sind frei erfunden" - Täter zeigt 22-Jährige wegen Verleumdung an
Salzburger erhält in nächsten Tagen GPS-Fußfessel - Opfer zeigte Täter gestern wegen "beharrlicher Verfolgung, Nötigung und gefährlicher Drohung" an
Sexualstraftäter sollen sich bei schweren Delikten nicht mehr gesamte Haftstrafe sparen
SPÖ-Justizsprecher Jarolim fordert, das Opfer noch einmal zu befragen - Kritik am Urteil auch von FPÖ und BZÖ
Verwaltungsgerichtshof wies Beschwerde der Vollzugsdirektion als unbegründet ab - Justizministerium verweist auf schärfe Vergabekriterien ab Jänner 2013
Bedenken bezüglich Gleichheitsgrundsatz - "Neustart" sieht Verbesserungen für Opfer
Ministerin präsentierte Vier-Punkte-Paket - Opfer sollen ein Äußerungsrecht bekommen
"Das Modell würde auch in Österreich Sinn machen" - FPÖ und BZÖ wollen Verfassungsänderung mittragen
das find ich super das ihr den namen und auch die adresse bekannt gebt. jeder soll wissen wer dieser mensch ist und wo er wohnt. wenn er schon nicht von der justiz gestraft wird, dann wenigstens von der gesellschaft...und wenn es nur missbilligende blicke sind...der hat das mehr als verdient
das ist wieder mal typisch unsere NETTE justiz!
das kann doch wohl nicht wahr sein...wenn sogar das Salzburger Gericht den Mann als Gefahr für (nur) eine Fußfessel sieht, dann kann das doch nicht einfach so gemacht werden...
Eine gerechte Strafe scheint es in Österreich wohl nicht mehr zu geben. All jene die Drogen verkaufen, Diebstähle begehen etc bekommen lange Haftstrafen, meist ohne Ausnahme, aber Sexualtäter...Nein die bekommen kaum was.
Auch ich habe ein ähnliches Erlebnis und bei mir kam beim Prozess genau das gleiche raus - nämlich NICHTS! Er darf weiter frei rumlaufen...
ist doch kein wunder das dann so viele hilflose Kinder/jugendliche oder sonstige vergewaltigt werden wenn es für solche Täter keinerlei Strafen gibt.
für sexualstraftäter "verfassungswidrig" sein?
kann mir das wer erklären?
nach dieser logik müssten alle straftäter -egal, welches verbrechen sie begangen haben- den gleichen strafrahmen ausfassen, weil jede ungleichbehandlung eine diskriminierung wäre. wie vereinbart sich eigentlich die (offenbar) härtere bestrafung von eigentumsdelikten (im vergleich zu diversen gewaltverbrechen) mit dem "gleichheitsgrundsatz"? wenn man sich verschiedene urteile anschaut, hat man den eindruck, dass eigentum einen höheren schutz genießt als die physische und psychische unversehrtheit von menschen - täusche ich mich?
abgesehen davon: wo bleibt endlich die adäquate unterstützung und betreuung der oft lebenslang traumatisierten opfer?
Interessanterweise scheint das weniger ein von vielen hier als typische “Täter-Opfer-Umkehrung“ einer “Gutmenschenjustiz“ kritisiertes Urteil zu sein, sondern der Täter hat offenbar massive Unterstützung von Seiten seines Vereins bis hin zum Präsidium:
http://hundesportunion.profi-webdesign.at/skandal/v... tigung.htm
(den Link hatte weiter hinten schon jemand gepostet, allerdings nicht funktionierend)
Nicht "die Vollzugskammer am OLG Linz" revidierte die Entscheidung, sondern die Menschen dahinter, also Richter. Ein Richterspruch hat Gewicht. Das ist prinzipiell auch gut so.
Aber auch Richter können irren. Deshalb - logische Folge - wäre ich dafür, jene zur Verantwortung zu ziehen, wenn sich ihre Einschätzung als falsch herausstellen sollte. Dasselbe sollte auch für voreilige Staatsanwälte gelten, die (mutmaßliche) Verbrecher gleich wieder auf freien Fuß setzen. Falls trotzdem eine Wiederholungstat begangen wird: Anklage gegen die Entscheider. Sie würden noch vorsichtiger handeln...
Jeder muss für seine Entscheidungen=Handlungen Verantwortung übernehmen - wäre es nicht logisch, das auch auf Richter und Staatsanwälte zu erweitern?
... das auf Richter und Staatsanwälte zu erweitern, meine ich natürlich im Sinne der von ihnen getroffenen Entscheidungen, in den angesprochenen Beispielen.
Als normale Bürger unterliegen sie ja ohnehin allen Gesetzen.
Jetzt wird man gleich sagen, das wäre ein Angriff auf die unabhängige Justiz, doch ich glaube, es wäre gut für den Opferschutz, wenn sich auch die Entscheider fragen müssten, ob ihre Entscheidung für sie selbst rechtliche Folgen haben kann - und seien es auch nur zivilrechtliche Ansprüche künftiger Opfer.
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ja, für die täter haben wir immer großes verständnis. die opfer haben es ja schon hinter sich, also warum sollen wir uns den darum kümmern?
echte verhöhnung des opfers und ein kniefall vor dem täter!
und keiner der entscheidungsträger, auch die von der politischen seite, schämt sich dafür!
Gutachten für Fussfesseln:
§ 156d Strafvollzugsgesetz
(3) Wurde der Rechtsbrecher wegen einer im § 52a Abs. 1 StGB genannten strafbaren Handlung verurteilt, so ist vor Entscheidung zur Prüfung der Voraussetzungen des § 156c Abs. 1 Z 4 eine Äußerung der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzuholen.
dass man bestimmte tätergruppen nicht von der fussfessel ausschliessen könne.
dafür den gleichheitsgrundsatz zu bemühen ist eine verhöhnung jeder vernunft. oder will man mir weismachen, dass man mörder nicht davon ausnehmen könne?
und was ist ein mehrfacher vergewaltiger einer minderjährigen anderes als ein mörder? der typ ist noch schlimmer als ein mörder, weil sein opfer mit diesem trauma ein ganzes leben lang gezeichnet, stigmatisiert und belastet ist, während der herr kinderschänder frisch, fröhlich und frei in seiner wohnung herum spaziert - mit 6 monaten strafmaß!
das opfer wird verhöhnt und von der justiz erneut missbraucht!
Da in letzter Zeit (meist in Zusammenhang mit verurteilten Politikern) fast immer zu einem Urteil hinzugesagt wird, dass es NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG sei – was die Verurteilten stets so hinstellen, als seien sie eh ganz unschuldig –, frage ich mich, weshalb bei diesem Fall diese Information fehlt.
Ist die Entscheidung endgültig, oder kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft oder wer auch immer beruft und er doch noch ins Gefängnis muss?
(Ich nehme an, dem OPFER steht im österreichischen Rechtssystem ohnehin keine wie auch immer geartete Form des Einspruchs zu.)
Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher - und damit wirklich lebenslang - ist absurd und eine Schande für unsere Gesellschaft.
Mit wird schlecht, wenn ich daran denke, wie viele von diesen kranken Typen da frei herumrennen. Jedes mittlere Steuerdelikt wird härter bestraft!
wurde das Verfahren über 2 Jahre verschleppt. Jetzt beruft sich das OLG darauf, dass in dieser Zeit gegen den mehrfachen Vergewaltiger keine weitere Anzeige erfolgte, er demnach nicht rückfällig geworden sei. Das ist einerseits ein Entscheid, der sich über gerichtspsychiatrische Erfahrung hingwegsetzt. Andererseits wird dem Opfer nochmals das angetan, was ihr der Vergewaltiger schon angetan hat.
Dieser Fall reiht sich nahtlos an unzählige andere in denen Gewaltverbrecher mit viel zu milden Strafen davonkommen. Warum in solchen Fällen immer am untersten Ende des Strafrahmens geurteilt wird versteh ich schon lange nicht mehr. Dazu kommt noch dass die eh schon super-milden Urteile dann noch im maximal-komfort-Modus für den Täter vollzogen werden, vorzeitige Entlassung stets inklusive.
Es kann mir keiner weismachen das damit dem Rechtsempfinden der Mehrheit der Österreicher genüge getan wird. Meiner Meinung nach würde nur eine umfassende Strafrechtsreform, in der die Mindeststrafen für Gewaltverbrechen großzügig angehoben werden helfen. Leider wird über so eine Reform ja nicht einmal diskutiert ...
Das Rechtsempfinden der Bevölkerung sollte aufgrund leidvoller ERfahrungen nicht sprapaziert werden. Gundsätzlich kann auch über die Sinnhaftigkeit von HAftstrafen diskutiert werden, insbesondere wenn aufgrund der Sachlage nicht von einer Wiederholung einer Straftat ausgegangen werden kann, da dem Täter die Möglichkeiten dazu fehlen. Allerdings ist wie die ERfahrung grosso moso zeigt gerade bei Sexualstraftätern die Gefahr einer Wiederholung von Straftaten relativ hoch, sodass gerade bei solchen Tätern es doch vernünftig sein könnte Haftstrafen auch wirklich voll absitzen zu lassen.
Jeder Mensch hat ein Rechtsempfinden, dazu muss man nicht 10 Semester Jus studieren! Ich glaube sogar, dass unter Juristen eine gewisse Betriebsblindheit herrscht, die sich negativ auf ihr Rechtsempfinden auswirkt. Anders kann ich mir dieses Urteil und den Fußfessel-Vollzug im konkreten Fall nicht erklären.
Als Souverän einer Demokratie hat das Volk ein Recht darauf, dass sein Rechtsempfinden in Gesetzen und Rechtsprechung abgebildet wird! Bei einer Bevölkerung die gebildeter und geschichtsbewusster den je ist, sind damit sicher nicht automatisch leidvolle Erfahrungen verbunden. Vielmehr sehe ich im konkreten Fall durch fehlendes Rechtsempfinden der Justiz eine sehr, sehr leidvolle Erfahrung für das Opfer!
Das Rechtsempfinden leidet aber insbesondere unter fehlender Differenzierung.
Jeder Täter hat das Recht, dass sein Fall individuell gerichtet wird. Das dabei anzuwendende Recht ergibt sich aus dem Rechtsstaat selbst.
Hier ist die Faktenlage eben etwas verzwickt und dementsprechend greift das Empfinden noch weniger.
Die Medien wären angehalten die Lage ausführlicher zu schildern und das würde wohl auch mehr Verständnis für das Urteil bringen. Aber dafür fehlt den Medien wohl die Kompetenz :(
dass der blaue Böhmdorfer der erste Justizminister war, der die elektronische Fußfessel gefordert hat.
Karin Gastinger (BZÖ) war da auch sehr engagiert: Weitere Schwerpunkte ihrer Initiativen für den österreichischen Strafvollzug waren der erste Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei bedingten Entlassungen …. Wiki
Miklautsch: Elektronische Fußfesseln erst ab 2006
http://derstandard.at/1988268
Justizministerin Karin Miklautsch (F) kündigte am Sonntag in der ORF-Pressestunde einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der bedingten Entlassungen für den Frühherbst an. Der "Echtbetrieb" der Fußfesseln könne dann im Jänner 2006 anlaufen.
War wohl nix ... :-)
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