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Die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter lehnte in einer ersten Entscheidung den Einsatz der Fußfessel noch ab.

Foto: Sebastian Widmann/dapd

Salzburg/Wien - Neue Details sind am Mittwoch im Fall eines Salzburger Hundetrainers bekanntgeworden, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Mädchens zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte und aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz nun den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen darf. Die Justizanstalt (JA) Salzburg, die ursprünglich über den Antrag des Mannes zu entscheiden hatte, hatte die Fußfessel noch wegen der Gefahr einer neuerlichen Tat abgelehnt.

Ausschlaggebend dafür war eine Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST), deren Meinung seit Einführung der elektronischen Fußfessel im September 2010 immer dann eingeholt wird, wenn Sexualstraftäter oder wegen Tötungsdelikten Verurteilte um eine Fußfessel ansuchen. Beim Hundetrainer fielen bei einigen Testgutachten die Ergebnisse derart aus, dass die Leitung der Justizanstalt Salzburg erhebliche Bedenken hatte, diesem die Fußfessel zu genehmigen. Sein Antrag wurde daher zurückgewiesen.

Kein Kommentar aus dem Justizministerum

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein, und tatsächlich drehte die Vollzugskammer am Oberlandesgericht (OLG) Linz die Entscheidung um. "Wir müssen daher nun den elektronisch überwachten Hausarrest unter den erteilten Auflagen durchführen", so Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, am Mittwoch.

Im Justizministerium wollte man den Umstand, dass der Vergewaltiger einer Minderjährigen damit keinen Tag ins Gefängnis muss, nicht kommentieren. "Gerichtliche Verurteilungen und Vollzugsanordnungen sind Entscheidungen der unabhängigen Justiz", sagte Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger. Auch zur über den Hundeausbildner verhängten, vergleichsweise milden Strafe wollte sie aus demselben Grund nicht Stellung beziehen: "Richter bewegen sich mit ihren Urteilen innerhalb eines Strafrahmens und schauen im Einzelfall, welche Strafe angemessen ist." 

Kein generelle Ausnahme möglich

Eine generelle Ausnahme von der Fußfessel für Sexualstraftäter wäre hingegen verfassungswidrig. Der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer bestätigte vor wenigen Monaten in einem von Justizministerin Beatrix Karl (VP) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, dass eine Beschränkung der Fußfessel auf bestimmte Straftäter mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz schwer in Einklang zu bringen wäre.

Massive Kritik am Umgang der Justiz mit dem Salzburger Sexualstraftäter kam von der FPÖ, der FPK und dem BZÖ. "Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt", empörte sich die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Für den stellvertretenden FPK-Obmann Christian Ragger "ist etwas faul in unserem Rechtsstaat, wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf". BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz ortete "einen wirklichen und unverständlichen Justizskandal". (APA, 22.8.2012)