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Obwohl die Bürgerinitiative 106.067 Unterschriften gesammelt hat, wurde sie in den beiden Petitionsausschusssitzungen am 12. März und 31. Mai insgesamt
nicht einmal zehn Minuten lang behandelt und in den Justizausschuss abgeschoben.

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Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung rund um den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) sind massiv verärgert.

"Nicht einmal zehn Minuten"

Der Grund: Obwohl die "Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung" 106.067 Unterschriften gegen das staatliche Überwachungsprogramm gesammelt hat, seien ihre Anliegen "nicht einmal zehn Minuten lang" im Parlament behandelt und danach "in den Justizausschuss abgeschoben" worden, wie die Aktivisten in einer Pressemitteilung am Montag erklärten. Am vergangenen Donnerstag wurden die Anliegen im Petitionsausschuss des Parlaments behandelt.

Ernst

Für die Aktivisten ist damit klar, dass ihre Anliegen nicht ernst genommen werden. Sie fordern, dass sich die österreichische Regierung auf europäischer Ebene gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzt und sämtliche Überwachungsgesetze auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit evaluiert.

"Mehr direkte Demokratie"

"Wir reagieren auf die Weigerung der Abgeordneten des Petitionsausschusses, sich mit der größten Bürgerinitiative Österreichs auseinanderzusetzen, mit noch mehr direkter Demokratie", sagt AK-Vorrat-Aktivist Thomas Lohninger. Der AK Vorrat ruft auf zeichnemit.at dazu auf, die Abgeordneten des Justizausschusses und die Parlamentspräsidiale persönlich zu kontaktieren und von der Wichtigkeit des Anliegens der Bürgerinitiative zu überzeugen. Die Kontaktdaten aller Abgeordneten des Justizausschusses, der Parlamentspräsidentin und ihrer Stellvertreter sind auf zeichnemit.at aufgelistet.

Verfassungsklage

In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden allerdings massiv kritisiert: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekündigt. Der AK Vorrat will Mitte Juni eine Verfassungsklage einbringen. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt.

Sechs Monate

Durch die Vorratsdatenspeicherung können die Behörden sechs Monate im Nachhinein auf Kommunikationsdaten von Festnetztelefon, Handy, E-Mail und Internet zugreifen. (sum, derStandard.at, 4.6.2012)