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Vor der Volksschule in St. Pölten-Wagram haben Menschen dutzende Blumen, Kerzen und Zeichnungen abgelegt. Der Achtjährige, der am Sonntag seinen Verletzungen erlag, wurde am Dienstag beigesetzt.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

St. Pölten/Wien - Vom Innenministerium kamen am Dienstag bezüglich der Forderungen nach einer Ausweitung des Betretungsverbots bremsende Worte. "Jetzt muss einmal die Sachlage geprüft werden", sagte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck auf Anfrage.

SPÖ und Grüne fordern nach der Bluttat in einer St. Pöltner Volksschule, bei der am Freitag ein Vater seinen achtjährigen Sohn erschossen hat, dass mit dem Aussprechen einer Wegweisung in Zukunft automatisch ein Kontaktverbot einhergehen soll. Gegen den 37-jährigen Mann, der sich nach der Tat das Leben nahm, galt ein wenige Tage zuvor verhängtes Betretungsverbot.

Hätte ein Kontaktverbot bestanden, hätte sich der Mann seinen Kindern und seiner Frau auch außerhalb der Wohnung nicht nähern dürfen. Derzeit muss über eine solche Ausweitung eines Betretungsverbots ein Gericht entscheiden. SPÖ-Abgeordneter Anton Heinzl und die Grünen-Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill sowie Gewaltschutzzentren und der Verein Autonomer Frauenhäuser wollen, dass das künftig auch die Polizei tun kann, damit hier keine zeitliche Verzögerung entsteht.

Alleinzuständigkeit der Polizei "gewichtige Änderung"

Polizei oder Jugendamt soll es zudem erlaubt sein, Schulen, Kindergärten oder ähnliche Betreuungseinrichtungen über ein aufrechtes Kontaktverbot informieren zu dürfen. Beides wären laut Grundböck "gewichtige Änderungen". Man müsse sich ansehen, wie Polizei, Justiz und Behörden im aktuellen Fall reagierten, "bevor von einer Alleinzuständigkeit der Polizei gesprochen wird".

Außerdem, meint Windbüchler-Souchill, solle die Staatsanwaltschaft in Fällen der Gewalt zwischen Partnern weniger zurückhaltend mit der Verhängung der Untersuchungshaft sein.

Auch Niederösterreichs Landesschulrat Hermann Helm macht sich für eine Lockerung des Datenschutzes stark. "Wir erfahren ja nicht einmal von Kindergärten über Sehschwächen künftiger Schüler", sagt Helm. "Das halte ich für übertrieben."

Von innen zu öffnende Eingangstüren

Alles, was dem Wohle des Kindes dienlich sei, sollten Behörden untereinander daher austauschen dürfen. "Die Amtsverschwiegenheit nach außen darf gleichzeitig gern verschärft werden." Eine Sicherheitsaufrüstung von Schulen sieht Helm aber skeptisch. Vorsichtig nachdenken könne man über die Anschaffung von Eingangstüren, die nur von innen zu öffnen seien.

An der betroffenen Volksschule in St. Pölten-Wagram hat am Dienstag die Planung für die Aufarbeitung der Geschehnisse begonnen. Eine Mitarbeiterin des schulpsychologischen Dienstes des Landesschulrates sprach mit dem Lehrpersonal darüber, wie viele Fachleute notwendig sein werden, berichtete die APA.

Der getötete Bub wurde am Dienstag unter Ausschluss der Medien in St. Pölten beigesetzt. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 30.5.2012)